Bald Planungssicherheit für Eigentümer, Architekten und Bauwillige

Bebauungsplan Nr. 233-7 „Großer Stellweg, Nord“

Übersichtskarte

Die vorhandenen Nutzungskonflikte zwischen Wohnen und Gewerbe im Gewerbe-gebiet „Großer Stellweg, Nord“ sind bald passé. Erreichen will das die Stadt mit einer Bebauungsplanänderung, mit planerischer Feinsteuerung der zulässigen Nutzungen.
Des Weiteren soll der qualitätsvolle Gebietscharakter am nördlichen Stadteingang von Viernheim gestärkt und frühzeitig dem Eintreten eines "Trading-Down-Effekts" entgegengewirkt werden.

„Zur Herstellung der Planungssicherheit für die bestehenden Gewerbebetriebe aber auch für die Ansiedlung neuer Betriebe sowie zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse müssen wir Maßnahmen zur Konfliktlösung in die Wege leiten. Städtebaulich nicht verträgliche Nutzungen für das Plangebiet (z. B. Vergnügungs-stätten wie Spielhallen) sollen ausgeschlossen werden“, betont Erster Stadtrat Jens Bolze.

Durch Schaffung neuen Bau- und Planungsrechts bekommen Eigentümer, aber auch Architekten und Bauinteressenten die notwendige Planungssicherheit, nicht zuletzt auch um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Nach Einschätzung des Baudezernenten könnte voraussichtlich Ende nächsten Jahres der neue Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden – wenn alles planmäßig verläuft. 

Einen entsprechenden Auftrag zur Planfassung – angefangen von der Erstellung eines Bebauungsplanes, Verfahrensbegleitung zum Bebauungsplan über Erstellung eines Umweltberichts zum Bebauungsplan bis hin zur Eingriff-/Ausgleichs-bilanzierung-  vergab der Magistrat in seiner letzten Sitzung an ein Koblenzer Planungsbüro (Auftragssumme rund 77.800,– Euro). 

Dieses Büro zeichnet sich durch eine große Erfahrung in der Erarbeitung und Durchführung von vergleichbaren Bebauungsplanverfahren mit ähnlich schwierigen Randbedingungen aus.
Nach Einschätzung des Ersten Stadtrates ist nicht auszuschließen, dass im Verfahren u.U. zusätzliche  Aufgabenstellungen, wie die Erstellung eines Lärm-schutzgutachten oder auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes anfallen könnten. 

Grundlage: Entwicklungskonzept für das Gewerbegebiet Nord

Das Gewerbegebiet Nord ist von einer gewachsenen Gemengelage geprägt, in der gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen und Wohnnutzungen in enger räumlicher Nähe vorzufinden sind.
Nachdem einige Teile des Gebietes wegen negativer wirtschaftlicher Entwicklung untergenutzt waren und an einigen Stellen dauerhafte Brachen entstanden sind, die oft nur sehr schwierig einer neuen Nutzung zugeführt werden konnten, wurde 2007 die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes beauftragt. 

Im Ergebnis wurde die Sicherung und Fortentwicklung der gewerblichen Nutzung im Gebiet als wesentliches Ziel des Konzeptes festgelegt. 
Mitte 2009 wurde dieses Entwicklungskonzept als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung sowie für die verbindliche Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB von der Stadtverordneten-Versammlung beschlossen.

Den Zielen des Entwicklungskonzeptes – insbesondere dem Vorrang der gewerblichen Entwicklung – kann mit dem gültigen Bebauungsplan und seinen Festsetzungen – nicht ausreichend nachgekommen werden.  Zudem mehren sich in jüngster Zeit im vorgesehenen Plangebiet Flächenentwicklungen, die eine nachteilige Gebietsentwicklung und eine weitere Verschärfung der Gemengelage befürchten lassen. Es ist daher geboten, diesen Teilbereich herauszugreifen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet sicherzustellen.