Neue Psychoaktive Substanzen wirksam unterbinden

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich während ihrer Herbstkonferenz in Berlin dafür ausgesprochen, dass Handel und Vertrieb sogenannter Neuer Psychoaktiver Substanzen wirksam unterbunden werden.

„Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Juli dieses Jahres dürfen die synthetischen Cannabinoide nicht mehr als Arzneimittel eingestuft werden“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger in Berlin. „Damit scheidet das Arzneimittelgesetz als Grundlage für eine Strafverfolgung aus. Herstellung und Vertrieb mancher bislang als Badesalze, Lufterfrischer oder Räuchermischung getarnten gefährlichen Stoffe sind seither legal.“

Die synthetischen Drogen gelten wegen ihrer unklaren Zusammensetzung und Dosierung als völlig unberechenbar in der Wirkung, der Konsum ist entsprechend riskant. Von Kreislaufproblemen bis hin zu Psychosen und Vergiftungen ist die Rede, selbst Todesfällen werden damit in Zusammenhang gebracht. „Deshalb ist zum einen eine verstärkte Aufklärung der potenziellen Konsumenten notwendig“, so der Minister. „Zum anderen brauchen wir strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten.“

Eine solche Möglichkeit sieht Stickelberger in der Einführung einer Stoffgruppenstrafbarkeit. Das würde bedeuten, dass nicht mehr eine konkrete molekulare Zusammensetzung im Betäubungsmittelgesetz als verbotene Substanz aufgeführt sein müsste. Vielmehr genüge bereits die Ähnlichkeit von Substanzen für eine strafrechtliche Ahndung. „Alles andere wäre ein bloßes Hase-und-Igel-Spiel: Kaum ist eine einzelne Zusammensetzung verboten, kommt schon die nächste, leicht veränderte Mischung auf den Markt.“ Die Justizministerkonferenz hat den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie den Bundesminister für Gesundheit nun gebeten, Regelungsvorschläge zu erarbeiten.

Während der Konferenz beschäftigten sich die Ministerinnen und Minister zudem mit Fixierungen wie Bettgittern und Bauchgurten, die in Alten- und Pflegeheimen angewendet werden. Die Justizministerkonferenz setzt sich dafür ein, die Zahl dieser freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu reduzieren. „Es gibt Vorkehrungen, die alte- und pflegebedürftige Menschen vor Verletzungen schützen, sie aber nicht in ihrer Freiheit einschränken“, erklärte Stickelberger. Auch in Baden-Württemberg werden in Kooperationen von Gerichten, Betreuungsbehörden und  Pflegeheimen verstärkt Alternativen zu Fixierungen eingesetzt. Die Ministerinnen und Minister beschlossen, länderübergreifend erforderliche Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter bereitzustellen sowie Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches zu schaffen.