Die meist gestellten Fragen zum neuen Abfallwirtschaftskonzept

Zum 01.01.2015 tritt das neue Abfallwirtschaftskonzept im Landkreis Südwestpfalz in Kraft. Die Kreisverwaltung beantwortet dazu einige Fragen.

1. Warum ändert der Landkreis sein Abfallkonzept? Warum bleibt nicht alles wie es war?

Das ist nicht möglich, weil der Landkreis gesetzlich verpflichtet ist, die Biotonne einzuführen. Dies schreibt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, ein Bundesgesetz, vor. In der Umgebung ist unser Landkreis der letzte, der die Biotonne einführt. Sämtliche Städte und Kreise im Umfeld haben dies schon vor Jahren getan.

2. Was ist der Unterschied zwischen Biotonne und Komposthaufen?

In die Biotonne gehören auch Abfälle, die nichts auf dem Kompost verloren haben, wie z.B. Essensreste und Schalen von Zitrusfrüchten. 

3. Stimmt es, dass der Restabfall nur noch viermal im Jahr abgeholt wird?

Nein, das ist nicht richtig. Der Restabfall wird alle vier Wochen und damit 13 Mal im Jahr abgefahren. 

4. Warum wird der Restabfall nur noch alle vier Wochen abgeholt und nicht wie bisher alle zwei Wochen?

Um die zusätzlichen Kosten, die die Biotonne verursacht, zumindest zum Teil zu kompensieren, wurde nach Einsparmöglichkeiten gesucht. In unserem Flächenlandkreis mit 954 Quadratkilometern Fläche verursacht jede Fahrt des Müllautos hohe Kosten. Durch die Umstellung des Leerungsrhythmus bei Papier und Restabfall können jeweils 13 Fahrten, also 26 im Jahr, eingespart werden. Da die Restabfallmenge durch die Einführung der Biotonne abnimmt, ist ein Leerungsrhythmus von vier Wochen auch ausreichend.

5. Wohin mit den stinkenden Windeln?

Dass Windelabfälle bei nur vierwöchiger Abfuhr ein Problem darstellen können, ist auch der Kreisverwaltung bewusst. Deshalb war für Kindertagesstätten schon länger eine individuelle Lösung geplant. Mit einbezogen werden nun aber auch die privaten Haushalte, in denen Windeln benutzt werden. Windelabfälle werden künftig wieder 14-tägig abgeholt. 

6. Warum gibt es in der Mindestgebühr nur vier Inklusiv-Leerungen beim Restmüll?

Kerngedanke dieser Regelung ist das im Gebührenrecht geltende Verursacherprinzip, das besagt, wer mehr Müll verursacht, muss auch mehr dafür bezahlen. Um einen Anreiz zu schaffen, weniger Müll zu produzieren und sorgfältig zu trennen, wurden lediglich vier Leerungen beim Restmüll als Minimum vorgegeben. 

7. Ist durch diese Regelung nicht mit einer zunehmenden Vermüllung der Landschaft zu rechnen?

Bei jedem System, gleichgültig wie es ausgestaltet ist, wird es schwarze Schafe geben, die missbräuchlich damit umgehen. Auch bei der bisherigen Regelung gab es immer wieder illegale Müllablagerungen zu beklagen. Die Erfahrungen anderer Landkreise, die ein ähnliches System haben, haben keinen deutlichen Anstieg der wilden Müllablagerungen gezeigt. 

8. Woher weiß die Kreisverwaltung, wie oft die graue Restabfalltonne herausgestellt wurde?

Die Anzahl der tatsächlichen Leerungen für jeden Haushalt registriert ein in der Tonne angebrachter Chip direkt bei der Leerung am Mülllaster. Die Daten werden dann automatisch an die Kreisverwaltung übermittelt.

9. Muss ich die Anzahl der voraussichtlich notwendigen Leerungen vorher anmelden?

Nein, das ist nicht notwendig und von den meisten Bürgern ohnehin im Vorfeld nicht vorauszusehen. Die Abrechnung der tatsächlichen Leerungen des Restabfalls erfolgt im Nachhinein, wenn das Kalenderjahr vorbei ist mit dem Bescheid über die Vorauszahlungen für das nächste Jahr.

10. Was hat sich die Kreisverwaltung bei der Ausgestaltung des neuen Systems gedacht?

Kerngedanken waren die Überlegungen, wo Kosten eingespart und damit die Bürger entlastet werden können, die Beachtung des Verursacherprinzips sowie die Erfahrungsberichte aus anderen Landkreisen, die ähnliche Konzepte bereits vor einiger Zeit umgesetzt haben. 

11. Warum wird es teurer?

Die Entsorgungsverträge, die der Landkreis abgeschlossen hatte und bei denen sehr günstige Konditionen galten, laufen zum 31. Dezember 2014 aus. Es war zu erwarten, dass diese Preise bei der Neuausschreibung nicht mehr erzielt werden können. Auch wenn alles beim Alten geblieben wäre, hätten deshalb die Gebühren ab 1. Januar 2015 erhöht werden müssen. 
Im Übrigen wird es mit dem neuen System nicht für alle teurer; für manche kann es auch günstiger werden. Dies gilt insbesondere für größere Haushalte mit sorgfältiger Mülltrennung.

12. Ist das nicht nur eine neue Einnahmequelle für den Landkreis?

Nein. Die Abfallentsorgung ist eine separate Einrichtung des Landkreises mit eigenem Wirtschaftsplan und hat nichts mit dem eigentlichen Kreishaushalt zu tun. Das Gebührenrecht verlangt, dass alle Ausgaben der Abfallentsorgung auf die Gebührenzahler umgelegt werden und über die Gebühren ausgeglichen werden müssen. Im Umkehrschluss dürfen auch die Einnahmen aus den Abfallentsorgungsgebühren nur und ausschließlich für die Abfallentsorgung eingesetzt werden und nicht für andere Aufgaben des Landkreises. 

13. Kann das neue Abfallkonzept noch gestoppt oder zumindest dessen Einführung verschoben werden?

Nein, das ist nicht möglich. Der Kreistag hat das neue Konzept im Dezember 2013 einstimmig beschlossen. Nach den Rahmenbedingungen des Konzeptes wurde dann eine europaweite Ausschreibung vorgenommen, die Aufträge erteilt und die Verträge unterschrieben. An diese Verträge ist der Landkreis gebunden; außerdem an die gesetzliche Vorgabe, dass die Biotonne kommen muss. Möglich sind alleine hier und da Nachbesserungen. Jedoch sollte sich jeder bewusst machen, dass keine Nachbesserung zum Nulltarif zu haben ist. Jede zusätzliche Leistung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

14. Wo kann ich mich bei Fragen hinwenden?

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Umwelt der Kreisverwaltung unter Telefon 06331/809-123, -238, -131 oder -554 zur Verfügung.