Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Wahl des Beirats für Migration und Integration am 23. November 2014

Die Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Landau werden in der Zeit vom 28. Oktober 2014 bis 31. Oktober 2014 an die Wahlberechtigten zugestellt. Wie bereits bei vergangenen Wahlen sind die Benachrichtigungen wieder in Briefform und nicht in Kartenform.

Wer nach dem 31. Oktober 2014 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer  06341/13-1104 an das Wahlamt zu wenden.

Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in den Wahlbenachrichtigungen angegeben. Auf der Rückseite befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Ebenso ist eine Beantragung über das Internet möglich. Hierzu wird ab dem 3. November 2014 auf www.landau.de unter „Wahlen“ ein Formular zur Verfügung stehen.

Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos ein Antrag per E-Mail (wahlen@landau.de) oder mündlich gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben.

Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich ab dem 3. November 2014 an das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 210, im zweiten Obergeschoss des Neubaus, wenden.

Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau erreichbar. Diese sind:
Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr, Freitag 8.30 bis 12 Uhr.

Am Freitag, 21. November 2014 wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein.

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 23. November 2014, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Dazu ist das Briefwahlbüro von 8.30 bis 15 Uhr geöffnet.

Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. In dem Antrag, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, ist bereits eine Vollmacht vorgedruckt, die bei Bedarf ausgefüllt werden kann.

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf. Dies ist gesetzlich so geregelt. Ausnahmen sind nicht möglich.

Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.

Bei der Rücksendung von Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens am Sonntag, 23. November 2014, 18 Uhr, im Rathaus vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen am Rathaus eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag  vor der Wahl erfolgen.