Dezernatsverteilung: Ministerium weist SPD-Beschwerde zurück

Die aktuelle Dezernatverteilung

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Beschwerde der SPD-Fraktion, wonach die neue Dezernatsverteilung gegen die Gemeindeordnung verstoße, zurückgewiesen.

„Die von Ihnen kritisierte Zersplitterung von zwei Fachbereichen und Aufteilung ihrer Abteilungen auf verschiedene Dezernate ist vielmehr maßgeblich durch die inhaltliche Ausgestaltung der Geschäftsbereiche der ehrenamtlichen Beigeordneten bedingt“ schreibt Staatssekretär Günter Kern.

Sie hänge zudem von den persönlichen Neigungen und Kompetenzen ab. Ein Rechtsverstoß sei daher nicht zu erkennen. Er gehe davon aus, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße hinreichend Gründe für diese Entscheidung habe, zumal es sich um eine Soll-Vorschrift handle.

Die SPD hatte § 50 Abs. 4 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung ins Feld geführt und beim Innenministerium Beschwerde eingelegt. Oberbürgermeister Hans Georg Löffler hatte gesagt, dass die von der SPD genannten Befürchtungen auf Hypothesen beziehungsweise Unterstellungen beruhen. Schon bisher habe es – wie in anderen Städten auch – Überschneidungen gegeben. Sollte es tatsächlich zu Reibungsverlusten kommen, was er nicht glaube, werde er – wie schon angekündigt – nachsteuern.