Goldschmuggel am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden aufgeflogen

Rheinmünster – Das hatte sich ein nordbadischer Juwelier wohl anders vorgestellt: Aus der Türkei war der Mann am vergangenen Mittwoch am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden eingereist. Dort nahm er den grünen Zollausgang für abgabenfreie Waren.

Eine anschließende Zollkontrolle ergab jedoch, dass der 48-Jährige Goldschmuck im Wert von mehr als 150.000 Euro mit sich führte. Dieser war zum Verkauf in seinem Geschäft gedacht.

Aufgrund des hohen Wertes und des gewerblichen Charakters des Schmucks hätte der Unternehmer zwingend den roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren nehmen und den Schmuck beim Zoll anmelden müssen.

Gegen den Geschäftsmann wurde von den Zollbeamten vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, der Goldschmuck wurde sichergestellt.

„Jeder Urlaubsreisende ab 17 Jahren hat bei der Einreise mit dem Flugzeug aus einem Nicht-EU-Land eine Freimenge von 430 Euro. Wer sich nicht sicher ist, ob die Waren abgabenfrei sind, nimmt besser den roten Ausgang und spricht dort einen Zollbeamten an“ so Matthias Götz, Leiter der Kontrolleinheit Zoll am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden. „Für Waren zu gewerblichen Zwecken gibt es eine solche Freimenge nicht, sie müssen unabhängig vom Wert immer beim Zoll angemeldet werden“.