Stadt erstellt Bebauungsplan für den Bereich westlich des Rheinauer Sees

Die Stadt Mannheim arbeitet derzeit daran, einen neuen Bebauungsplan für den Bereich westlich des Rheinauer Sees zu erstellen. Der Entwurf des Bebauungsplans beinhaltet wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorgängerentwurf von 2007.

Er stand vergangene Woche im Gemeinderat Brühl auf der Tagesordnung. Im Rahmen dieser Sitzung haben die Stadträte Bedenken gegenüber den Plänen der Stadt Mannheim geäußert. Die Stadtverwaltung nimmt die Anregungen der Gemeinde Brühl ernst und wird diese im weiteren Bebauungsplanverfahren prüfen. Die Verwaltung kann allerdings keine Einschränkung der Brühler Planungshoheit erkennen.

Reduzierte Bebauung und mehr Grün gegenüber den Planungen von 2007

Im Vergleich zur früheren Planung stellt der neue Bebauungsplan aufgrund der reduzierten Dichte und der höheren Grünflächenanteile aus Sicht der Stadt Mannheim eine deutliche Verbesserung dar. Zum Rheinauer See hin wurde die Dichte der Bebauung deutlich reduziert. In der Mitte des Baugebietes wird im aktuellen Entwurf ein interner Grünzug angeordnet, der in der vorherigen Planung nicht vorgesehen war. Auch die Häuser zum Rheinauer See hin waren im früheren Konzept Mehrfamilienhäuser und sind nun als Einfamilienhäuser oder Doppelhäuser geplant und damit deutlich kleiner. Die Höhe dieser Häuser wurde im Verfahren noch um ein Geschoss reduziert. Eine höhere Bebauung an der Rohrhofer Straße ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine städtebaulich angemessene Antwort auf die Bebauung auf der anderen Seite der Rohrhofer Straße. Gleichzeitig schirmt diese Bebauung auch die restlichen Teile des Baugebietes vom Verkehrslärm ab.
 
Die klimatischen Auswirkungen der geplanten Bebauung wurden gutachterlich untersucht und Empfehlungen daraus in die Planung eingearbeitet. Dabei wurde auch die Breite der Durchlüftungskorridore intensiv untersucht. Aus Sicht der Stadtverwaltung sind die klimatischen Anforderungen damit umfänglich berücksichtigt worden.
 
Das Baugebiet reicht im Süden keineswegs bis an die Brühler Gemarkungsgrenze. Lediglich im Bereich des Kreisverkehrs ist eine unmittelbare Nähe zur Gemarkung Brühl gegeben. Insofern kann die Stadtverwaltung nicht erkennen, wie die Planungshoheit der Gemeinde Brühl eingeschränkt wird.