Sozialbürgermeister: Absprachen zur Befristung der Notunterkunft müssen eingehalten werden

Dr. Joachim Gerner tritt Aussagen des Regierungspräsidiums entgegen. Die vom Land kurzfristig eingerichtete Notunterkunft für Flüchtlinge in Heidelberg soll auf wenige Wochen befristet bleiben. Das stellt Heidelbergs Sozialbürgermeister Dr. Joachim Gerner am Dienstag, 30. September, in einer öffentlichen Stellungnahme klar.

Er tritt damit einer Aussage des Regierungspräsidiums Karlsruhe entgegen. Ein Sprecher der Behörde hatte gegenüber Medienvertretern erklärt, die Notunterkunft werde dringend benötigt und könnte länger als geplant bestehen bleiben.

Gerner erklärte hierzu: „Das Integrationsministerium und das Innenministerium des Landes haben zugesichert, die Notunterkunft nur für einen begrenzten Zeitraum von wenigen Wochen zu nutzen. Wir können es nicht akzeptieren, dass das Regierungspräsidium diese Vereinbarung in Zweifel zieht. In dieser Notsituation ist die Verlässlichkeit der Partner ein hohes Gut, das nicht auf Spiel gesetzt werden darf.“

Was die Unterstützungsbereitschaft der Heidelberger Bevölkerung anbelangt, zeigte sich Gerner überaus dankbar und mahnte: „Gerade weil die Akzeptanz in der Bürgerschaft so wichtig ist und erhalten bleiben muss, ist es enorm wichtig, dass das Regierungspräsidium die getroffenen Absprachen respektiert und dass es eine gleichmäßige Verteilung der Lasten im Land gibt.“

Das Land war mit der Bitte um kurzfristige Einrichtung von Notunterkünften am 10. September an die Stadt Heidelberg herangetreten, nachdem es händeringend nach Möglichkeiten zur Notaufnahme von Flüchtlingen suchte. Zu dieser Zeit war die Erstaufnahmestelle in Karlsruhe vollkommen überlastet, nachdem Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen ihre Erstaufnahmestellen geschlossen hatten. Die Stadt hatte aufgrund der Dringlichkeit dem zuständigen Landesministerium zeitlich befristete Lösungsvorschläge signalisiert. Dank des Einsatzes von mehr als hundert ehrenamtlichen und professionellen Helferinnen und Helfer konnte die Notunterkunft am 12. September innerhalb weniger Stunden hergerichtet werden.