Die Stadtverwaltung weist auf die Pflicht zur Anmeldung von Hunden hin

Hunde-Bestandsaufnahme im Stadtgebiet

Der Hund ist des Deutschen liebster Freund. doch auch dafür fallen Gebühren an. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen führt deshalb eine Hundezählung durch.

Um alle in Ludwigshafen gehaltenen Hunde zu erfassen, führt die Stadtverwaltung in den nächsten Wochen eine Bestandsaufnahme der im Stadtgebiet gemeldeten Hunde durch. Die Bürgerinnen und Bürger werden hierüber mit Postwurfsendungen informiert. Den Postwurfsendungen ist ein Anmeldebogen beigelegt, mit dem Hunde, die bisher noch nicht angemeldet sind, bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen nachgemeldet werden können.

Gemäß der stätischen Hundesteuersatzung sind Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug bei der Steuerabteilung der Stadtverwaltung anzumelden. Die Hundebestandsaufnahme dient dazu, die noch nicht angemeldeten Hunde zu erfassen.

Die Postwurfsendung bietet den Hundehalterinnen und Hundehaltern die Möglichkeit, ihrer Meldepflicht nachzukommen und den Hund nachträglich anzumelden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Personen, welche ihren Hund nicht anmelden, ordnungswidrig handeln und ihnen dafür eine Geldbuße auferlegt werden kann. Hundehalterinnen und Hundehaltern, die ihren Hund bis zum 30. November 2014 an- beziehungsweise nachmelden, werden nicht mit einem Bußgeld belegt.

Zusätzlich zur Hundebestandsaufnahme wird die Ludwigshafener Steuerverwaltung und der Bereich Öffentliche Ordnung in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt Hundehalterinnen und Hundehalter ansprechen sowie sich die Hundesteuermarken zeigen lassen. Diese Marken erhält eine Hundehalterin beziehungsweise ein Hundehalter, wenn der Hund ordnungsgemäß angemeldet wurde. Zum Ende des Jahres 2013 waren in Ludwigshafen etwa 6.850 Hunde angemeldet.

Bei weiteren Fragen rund um die Hundesteuer und die Hundebestandsaufnahme gibt die Steuerabteilung der Stadtverwaltung Ludwigshafen gerne Auskunft. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen

als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Hundesteuer und entsprechende Anmeldeformulare gibt es auch auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de unter dem Menüpunkt "Bürgernah" bei "Bürgerservice" in der Rubrik "Dienstleistungen A-Z".