Statt Verkehrskontrolle Fahrscheinkontrolle

"Die Fahrscheine bitte"

MVG Linie 50 / 51

Sonderaktionen der MVG im morgendlichen Berufsverkehr in den Linien 50 – 51.

Am 25.09.2014 um 07.20 Uhr kam die Durchsage kurz vor der Haltestelle.

"Liebe Fahrgäste, bitte halten Sie ihre Fahrscheine bereit, an der nächsten Haltestelle erfolgt eine Fahrscheinkontrolle" sorgte erst mal für iritierte Blicke.

Denn normalerweise werden die Fahrscheinkontrollen nicht per Lautsprecher angekündigt. Dies hatte aber den berechtigten Grund, damit die Kontrolle zügig erfolgen kann, auch um den Fahrplan nicht zu verzögern. An der Haltestelle "An der Bruchspitze" stiegten dann auch beim Halt sofort vorne und hinten die Kontrolleure ein und arbeiteten sich zügig zur Mitte hin durch.
In der Gegenrichtung verlief zeitgleich dieselbe Aktion. Der Grund war eine Sonderkontrollaktion der MVG, welche in unregelmäßigen Abständen unangekündigt erfolgt. Hiermit soll auch das Bewußtsein der Fahrgäste (für Erwachsene sowie besonders für die Schüler) sensbilisiert werden, das Schwarzfahren im Volksmund genannt. Es sind aber 2 paar Dinge, gegen die verstoßen wird: 

  • Zivilrechtlich ist die Schwarzfahrt ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
  • Strafrechtlich kommen je nach vorgeworfenem Verhalten, das Erschleichen von Leistungen (§ 265a STGB), die Urkundenfälschung (§ 267 STGB) oder, der Betrug(§ 263 STGB) in Betracht. Weil die Strafbarkeit unabhängig vom Zivilrecht bewertet wird, entfällt sie auch nicht durch bloße Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts. Die Straftat wird auch nach Zahlung regelmäßig weiter verfolgt.

Jeder sollte sich also gut überlegen, ob er sich ohne Fahrschein in öffentliche Verkehrsmittel setzt. Denn letztendlich schädigt er sich nicht nur selbst, sondern auch die Allgemeinheit. Denn durch die sogenannten Schwarzfahrer entstehen den Verkehrsunternehmen hohe Verluste, die dann leider durch Fahrpreiserhöhungen an die Fahrgäste weitergeben werden müssen.