Bahnhofstraße soll attraktiver werden

Die Mainzer Verkehrsgesellschaft muss die Straßenbahntrasse in der Bahnhofstraße erneuern. In diesem Zusammenhang soll auch die Aufenthaltsqualität und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in dem heute stark von Fußgängern, Radfahrer, dem Individualverkehr und dem ÖPNV frequentierten Abschnitt zwischen Parcusstraße und Münsterplatz erhöht werden.

Die Bahnhofstraße – als eine der wichtigsten Wegeverbindungen vom Hauptbahnhof in die Mainzer City – soll im Zuge der Trassensanierung umgestaltet werden. Die Planung sieht eine Verlegung der Straßenbahntrasse Richtung Südwesten – zur Sparkasse Mainz hin – und eine weitest gehende Herausnahme des Individualverkehrs vor. Die dadurch entstandenen "Freiräume" sollen den Fußgängern und Radfahrer sowie den "Wartebereichen" des ÖPNV nicht nur ein Mehr an Bewegungs- und Aufenthaltsflächen, sondern auch mehr Sicherheit bieten. Der Andienungs- und Radfahrverkehr im Schritttempo werden hier nach wie vor stattfinden dürfen. Zusätzlich soll die parallel zur Bahnhofstraße verlaufende Gärtnergasse als Haupttrasse für Radfahrer weiter ausgebaut werden. Die heute in der Bahnhofstraße vorhandenen öffentlichen Stellplätze dienen dann als Haltebuchten zum Be- und Entladen des Anlieferverkehrs.

Das hierfür notwendige Planungsrecht soll über einen Bebauungsplan nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen werden. Der Stadtrat der Stadt Mainz hat deshalb in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Straßenbahntrasse Bahnhofstraße (A 265)" beschlossen.

Ebenfalls in der o. a. Sitzung hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, zu dem o. a. Bauleitplan die gesetzlich vorgesehene, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet statt am:

Donnerstag, 18.09.2014, um19 Uhr
im Stadthaus , Kreyßig-Flügel, Raum 113,
Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit dient gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Diese werden von den Mitarbeitern des Stadtplanungsamtes an dem o. a. Termin erörtert. Im Anschluss an die Erörterung wird der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern, Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Als zusätzliche Information steht der Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und seine Begründungen im Internet unter der Adresse www.mainz.de/stadtplanungsamt im Zeitraum vom 18.09.2014 bis 02.10.2014 (einschließlich) zur Verfügung.