„Knöllchen“ auf dem Seitenstreifen

Standspur als Abkürzung

A 61, Gundersheim (ots) – "Wir sehen uns vor Gericht!" Mit diesen Worten verabschiedete sich ein besonders uneinsichtiger LKW-Fahrer aus dem Saale-Orla-Kreis in Thüringen bei einer Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim gestern gegen 14:35 Uhr. Die Beamten hatten den 45-jährigen Brummi-Fahrer angehalten und kontrolliert, weil er mit seinem LKW verbotenerweise die Standspur genutzt hatte. Was war passiert?

Wegen einer Tagesbaustelle mit einer Reduzierung von zwei auf einen Fahrstreifen durch ein Reißverschlussverfahren kam es gestern Nachmittag ab ca. 14:00 Uhr auf der A 61 zu leichteren Stauungen an der Abfahrt Gundersheim.

Einigen PKW- und LKW-Fahrern, die in Gundersheim abfahren wollten, ging es dennoch nicht schnell genug und sie nutzten unerlaubterweise den Seitenstreifen (Standstreifen), um schneller an die Ausfahrt zu gelangen. Eine Streife der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim führte aus diesem Anlass Kontrollen durch.

Binnen 30 Minuten wurden elf Fahrer von LKW und PKW festgestellt, die bereits mehrere hundert Meter vor der Ausfahrt auf die Standspur wechselten und diese zum schnelleren Fortkommen nutzten. Überwiegend verhielten sich die ertappten Fahrer einsichtig und akzeptierten, dass sie nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erwartet.

Einigen Wenigen musste jedoch mit deutlichen Worten nicht nur die Gefährlichkeit sondern auch die Rechtslage in Erinnerung gerufen werden. Alle Fahrer müssen mit einem Bußgeld und einem Punkt in der Flensburger "Verkehrssünder"-Kartei rechnen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Nutzung des Seitenstreifens ohne Freigabe durch eine Beschilderung oder im Not- und Pannenfällen nicht ungefährlich und auch gerade deshalb verboten ist.