Wahl des Beirates für Migration und Integration im Landkreis Südliche Weinstraße

Am Sonntag, 23. November 2014 wird im Landkreis Südliche Weinstraße zum ersten Mal die Wahl eines Beirates für Migration und Integration durchgeführt. Der Wahlausschuss hat sich darauf verständigt, dass diese als Briefwahl erfolgt.

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund (Spätaussiedler, eingebürgerte Ausländer), die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nichtmeldepflichtige ausländische Einwohnerinnen und Einwohner sowie deutsche Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Sonntag, 2. November 2014 bei der zuständigen Verbandsgemeinde beantragen.

Jeder Wahlberechtigte bekommt die Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Merkblatt, portofreien Rückumschlag) direkt zugeschickt und kann dann zu Hause ganz bequem und in Ruhe wählen. Die Wahl ist möglich ab dem Zeitpunkt der Zusendung der Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag 14 Uhr. Außerdem kann sich zu Hause – beispielsweise bei Sprachschwierigkeiten – einer Hilfsperson, bedient werden.

Gewählt werden zwölf Beiratsmitglieder. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, sowie alle übrigen Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises. Die Wahlvorschläge können bis zu 24 Personen umfassen. Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern einreichen und sich auch selbst vorschlagen. Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge müssen bis zum Montag, 6. Oktober 18 Uhr bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingehen. Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Kreisverwaltung zu erhalten. 

Die Mitglieder des Beirats für Migration und Integration werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.