Jetzt für Migrationsbeirat aufstellen lassen

Am Sonntag, 23. November findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration statt. Bis Montag, 6. Oktober um 18 Uhr können hierfür Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gewählt werden zehn Beiratsmitglieder. Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder bis zu 20 Bewerbern einreichen. Es ist auch möglich, sich selbst vorzuschlagen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig und sie müssen vom Vorschlagenden unterschrieben sein. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Vorgeschlagenen eindeutig zu bezeichnen (jeweils mit Name, Vorname und Anschrift). Dies gilt auch, wenn Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. 

Der Kreiswahlleiter, Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, ermutigt alle Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund dazu, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Auch der bisherige Vorsitzende des Migrationsbeirats, Olivier Farge, wirbt für das Engagement: „Unsere Bevölkerung wird immer vielfältiger, das wird in Zukunft noch stärker der Fall sein. Da kann man nicht wegschauen.“ Wer sich im Beirat engagiere, der profitiere außerdem persönlich davon, indem er andere Kulturen und Ansichten kennen lerne. 

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Kreiswahlleiter, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim eingehen. Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können unter der gleichen Adresse angefordert werden. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden. Auch wenn nicht mehr als zehn Personen zur Wahl zugelassen werden, kann die Wahl nicht stattfinden. Bis spätestens 11. November 2014 wird bekanntgegeben, ob gewählt werden kann. Die Wahl erfolgt dann per Briefwahl. Wahlberechtigt sind alle Migrantinnen und Migranten über 16 Jahre und Deutsche, bei denen mindestens ein Elternteil Migrant/in ist.