Gesetzgeber möchte Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt und Missbrauch schützen

Auch Ehrenamtliche müssen erweitertes Führungszeugnis vorlegen

Um Kinder und Jugendliche vor seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt zu bewahren, hat der Bundestag vor zwei Jahren ein spezielles Kinderschutzgesetz erlassen. Ein zentrales Ziel, das mit dem Gesetz erreicht werden soll, ist der Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Umsetzung haben das Bundesland Rheinland-Pfalz und das Saarland Anfang dieses Jahres mit den Bistümern entsprechende Vereinbarungen geschlossen.

Seit Anfang Juli gilt im Bistum Speyer ein neues Diözesangesetz zur Regelung des Umgangs mit erweiterten Führungszeugnissen. Es legt fest, dass auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Bisher hatte die Regelung nur für hauptamtlich Beschäftigte gegolten. Mit der Neuregelung soll erreicht werden, dass in der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen niemand beschäftigt wird, der zum Beispiel wegen Misshandlung, sexuellen Missbrauchs oder Kinderhandel einschlägig vorbestraft ist. Im rheinland-pfälzischen Teil des Bistums Speyer müssen Ehrenamtliche ab 18 Jahren ein Führungszeugnis vorlegen. Im Saarpfalzkreis gilt die Regelung, gemäß einer Vorgabe der saarländischen Landesregierung, bereits für Ehrenamtliche ab 16 Jahren.

Die Neuregelung ist für alle kirchlichen Rechtsträger im Bistum Speyer verbindlich. Sie haben die Pflicht, die in der Kinder- und Jugendhilfe aktiven Ehrenamtlichen zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses aufzufordern. Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden die Führungszeugnisse direkt an das Bischöfliche Ordinariat gesandt. Besteht kein Eintrag, wird das im kirchlichen Meldewesen vermerkt; andernfalls informiert das Ordinariat den Maßnahmeträger. Die Information aus dem Führungszeugnis wird ausschließlich zur Sicherstellung des Kinderschutzes verwendet. Eine anderweitige Nutzung ist unzulässig. In Rheinland-Pfalz muss das Führungszeugnis spätestens nach fünf Jahren erneut vorgelegt werden, im Saarland nach spätestens drei Jahren.

Ein Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person. Im Jahr 2010 wurde in Deutschland das „erweiterte Führungszeugnis“ eingeführt. Es wird für Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich Verurteilungen wegen Sexualdelikten. Ein Formular zum Beantragen des erweiterten Führungszeugnisses beim Einwohnermeldeamt kann auf der Internetseite des Bistums Speyer heruntergeladen werden.

Bistum Speyer setzt auf Prävention

Um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen, setzt das Bistum Speyer auf Prävention. Rund 500 pastorale Mitarbeiter und 900 Lehrkräfte wurden inzwischen für das Erkennen von Anzeichen sexueller Gewalt und Möglichkeiten der Prävention und Intervention geschult. Im Mai haben 15 Lehrerinnen und Lehrer an katholischen Schulen eine Ausbildung zu Präventions-Fachkräften abgeschlossen und sind damit in der Lage, Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und sexuellem Missbrauch nachhaltig in den Schulkonzepten zu verankern. Das Bistum Speyer hat im Jahr 2011 eine eigene Präventionsordnung erlassen und einen Präventionsbeauftragten zur Koordination der Maßnahmen eingesetzt. Auch in den kirchlichen Verbänden ist Prävention ein wichtiges Thema. So hat zum Beispiel der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) eine Broschüre zum Thema „Prävention“ herausgegeben und einen Verhaltenskodex für die Jugendverbände entwickelt.

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