Ärger im Vorfeld des 598. Dürkheimer Wurstmarkts

Anwohner beschweren sich über Lärm

Im September ist wieder Wurstmarktzeit. Lärm ist nicht zu vermeiden. Die Frage ist in welchem Rahmen er zulässig ist.

Anwohner beschweren sich über Lärm bei Veranstaltungen rund um den Wurstmarktplatz. Besonders Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden seien ärgerlich, da diese mit erheblichem Lärm verbunden sind. Ärger ist vorprogrammiert.

​Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim sei von einem Rechtsanwalt, der mehrere Anwohner vertritt, aufgefordert worden, dass die gesetzlich vorgegebenen Lärmschutzrichtlinien eingehalten werden. Ohne Rechtsanwalt hätten die Anwohner die Stadtverwaltung bereits vor dem Wurstmarkt 2013 aufgefordert, ein Lärmschutzgutachten erstellen zu lassen, jedoch ohne Erfolg, so eine regionale Zeitung. Es ginge nicht in erster Linie um den Dürkheimer Wurstmarkt, sondern um die "Vielzahl der Veranstaltung auf dem Platz und dem Umfeld", beispielsweise die Salierhalle, so der Rechtsanwalt.

Ein Zirkus hatte ein Gastspiel auf dem Wurstmarktplatz. Sieben Tage seien die Anwohner belästigt worden. Auch würde die renaturierte Isenach viele Besucher anziehen und entsprechend sei die Lärmbelastung ganzjährig hoch. 

Gespräche zwischen Anwohnern und Behörden

Auf Anfrage teilte die Stadt Bad Dürkheim mit, dass die Stadtverwaltung mit den Anwohnern konstruktive Gespräche führe. Weiter könne sich die Stadt zur Zeit nicht äußern.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Aufsichtsbehörde ist zuständig für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Die Stadt Bad Dürkheim wolle eine Ausnahmegenehmigung beantragen, so SGD-Mitarbeiterin Nora Schweikert. Die SGD Süd werde nach Eingang des Antrags prüfen.

Derzeit stünden Stadt, SGD Süd, Ingenieurbüro für Schallschutz und Anwohner im Dialog miteinander, so die Pressestelle der SGD Süd. Von einem Gerichtsurteil, das die Stadt Bad Dürkheim verpflichtet, die Lärmschutzrichtlinien einzuhalten, sei weder der Stadt Bad Dürkheim noch der SGD Süd bekannt und kann nicht bestätigt werden.

Kein Verfahren

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat telefonisch erklärt, dass es kein Verfahren wegen des Wurstmarktes am Gericht gibt.