Stichwahlen für das Amt des Ortsvorstehers

Am Sonntag, 08. Juni 2014, finden in neun von 15 Mainzer Stadtteilen (Altstadt, Neustadt, Bretzenheim, Oberstadt, Marienborn, Ebersheim, Hechtsheim, Mombach, Hartenberg-Münchfeld) die notwendigen Stichwahlen um das Amt der Ortvorsteherin / des Ortsvorstehers statt. Hier treten dann jeweils die zwei stimmstärksten Kandidatinnen/Kandidaten der zurückliegenden Ortsvorsteherwahl zum entscheidenden Votum an, da im ersten Wahlgang keine/r der Kandidatinnen/Kandidaten mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr kann die Auszählung im Internet unter www.mainz.de mitverfolgt werden.

Jenen Wahlberechtigten, die ihre Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl beantragt haben, wurden bereits die Unterlagen in diesen Tagen zugesandt.  Das Wahlbüro der Stadt Mainz teilt mit, dass alle Bürgerinnen und Bürger erneut die Wahlbenachrichtigung nutzen können, die sie beim ersten Urnengang im Wahllokal wieder ausgehändigt bekamen. Die Briefwahl kann auch im Falle der Stichwahlen formlos oder durch persönliche Vorsprache (bitte Personalausweis oder Reisepass vorlegen) im Briefwahlbüro der Stadt Mainz, Rathaus/Haifa-Zimmer, erfolgen.

Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr über ihre Wahlbenachrichtigung verfügen, können im identischen Wahllokal wie beim letzten Urnengang durch Vorlage des Personalausweises ihre Stimmen abgeben. Sollten Fragen im Zusammenhang mit der Wahlbenachrichtigung beziehungsweise Wahlberechtigung für die Ortsvorsteher-Stichwahlen bestehen, steht das Briefwahlbüro unter der Rufnummer 12 15 00 für Auskünfte zur Verfügung.

Das städtische Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer, 55116 Mainz, bleibt für die Stichwahlen am 08. Juni 2014 wie gewohnt geöffnet. Sollte ein Wahlberechtigter seine Stimme per Briefwahl abgeben wollen, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Mitbürgerinnen und Mitbürger unter der Anschrift „Stadtverwaltung Mainz, Briefwahlbüro, Postfach 38 20, 55028 Mainz“ nach wie vor die Möglichkeit, schriftlich – unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung – die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch eine formlose Beantragung per mail ist möglich. Die Adresse: briefwahlbuero@stadt.mainz.de.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag und Mittwoch              08.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag         08.00 – 16.00 Uhr
Freitag                                      08.00 – 18.00 Uhr

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann noch am Wahltag selbst ein Wahlschein mit Briefwahlunterla¬gen von ei¬nem Dritten mit Vollmacht im Briefwahlbüro am Sonntag, 08. Juni 2014 in der Zeit von 07.00 bis 15.00 Uhr beantragt und ausgestellt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen abseits dessen bis Freitag, 06. Juni 2014, spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro abgeholt worden sein.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, werden gebeten, die Briefwahlunterlagen NICHT im angestammten Wahllokal abzugeben, sondern ZENTRAL im Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 08. Juni 2014 bis spätestens 18.00 Uhr  dem Wahlbüro, Haifa-Zimmer, vorliegen müssen.

Achtung: Briefwahlunterlagen, die per Post an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürger, die glauben wahlberechtigt zu sein, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir, unter der Telefonnummer 12 15 00 den jeweiligen Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahlsonntag in ihrem zuständigen Wahllokal unter der Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.