Kindereinträge in Reisepässen werden im Sommer ungültig

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise für den so genannten „Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Reisedokument dagegen uneingeschränkt gültig. Die Änderung ergibt sich aus einer Anpassung der EU-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung).

Hintergrund ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen. Das soll Missbrauch vorbeugen und Kinder schützen. Das Prinzip „eine Person – ein Pass" wird aus Sicherheitsgründen auch von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen und ist gemäß EU-Passverordnung bis zum 26. Juni 2012 EU-weit umzusetzen. Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist aus den vorgenannten Sicherheitsgründen bereits seit dem 1. November 2007 nicht mehr zulässig. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Weitere Informationen und die jeweils zuständige Passbehörde sind im Internet über den Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (www.bus.rlp.de) unter dem Stichwort „Pass“ zu finden. In Neustadt an der Weinstraße beantwortet das Bürgerbüro, Telefonnummer 06321 855-855, alle Fragen.