Kreis Karlsruhe muss im Laufe des Jahres weitere 500 Plätze einrichten

Unterbringung von Asylbewerbern bleibt große Herausforderung 

Keine Entspannung zeichnet sich bei der Unterbringung von Asylbewerbern ab – im Gegenteil: In den ersten Monaten dieses Jahres sind deutlich mehr Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, als vorhergesagt. Aus diesem Grund muss der Landkreis zu den bereits rund 1.000 vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten mindestens 500 weitere Plätze in Gemeinschaftsunterkünften schaffen, wie Landrat Dr. Christoph Schnaudigel den Kreistag in seiner jüngsten Sitzung informierte.

Reichten dem Landkreis – der die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung für das Land Baden-Württemberg erledigt –  lange Jahre ca.  200 Unterbringungsplätze, die allesamt in der Gemeinschaftsunterkunft im Ubstadt-Weiherer Ortsteil Zeutern vorgehalten wurden, mussten innerhalb von zwei Jahren 800 weitere Plätze in insgesamt zehn weiteren Gemeinschaftsunterkünften auf dem gesamten Kreisgebiet eingerichtet werden. Eine Herkulesaufgabe, wie der Landrat unterstrich, die nur gelingen konnte, weil die Kommunen sehr kooperativ waren und sich neben den hauptamtlichen Betreuern auch viele Ehrenamtliche engagieren, um den Flüchtlingen den Aufenthalt während des Asylverfahrens so erträglich wie möglich zu machen.

Aus Sicht des Landrats gilt es deshalb, die Verfahrensdauer deutlich zu verkürzen. Derzeit dauern etliche Verfahren über zwei Jahre; wie sich darauf die von der Bundesregierung aktuell auf den Weg gebrachte Änderung der Herkunftsstaatenverordnung auswirkt, bleibe abzuwarten. Deutliche Kritik wurde an der mangelnden Kostenerstattung durch das Land geübt. Trotz einer Erhöhung der Pauschalen bleibt der Erstattungsbetrag deutlich hinter den tatsächlich entstehenden Kosten zurück, was dazu führt, dass der Landkreis im Moment mit vier Millionen Euro in Vorleistung treten musste. Deshalb wird die sogenannte Spitzabrechnung gefordert, d.h. eine Erstattung der tatsächlichen Kosten. Erschwert wird die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten auch durch die ab 2016 gesetzlich vorgeschriebene Mindestfläche, die dann von 4,5 auf 7,0 Quadratmeter pro Asylbewerber steigt, was bedeutet, dass erheblich mehr Flächen geschaffen werden müssen. 

Um der Aufnahmeverpflichtung nachzukommen ermächtigte der Kreistag den Landrat, den Mietvertrag für die Gemeinschaftsunterkunft in der Englerstraße in Ettlingen um fünf Jahre zu verlängern, einen Vertrag für das Mietobjekt im Gewerbegebiet von Karlsbad-Ittersbach abzuschließen und die notwendigen Entscheidungen für die Errichtung einer neuen Asylunterkunft in Waghäusel zu treffen. Hier wird der Landkreis ein Grundstück des Landes Baden-Württemberg in Kirrlach nutzen und bei der Stadt Waghäusel einen entsprechenden Bauantrag zur Errichtung einer Asylunterkunft stellen. 

Neuerungen gibt es daneben im Bereich der Gewährung von finanziellen Leistungen, die bislang in einem gemischten System aus Bargeld und Gutscheinen gewährt wird. Da dies sowohl für die Verwaltung als auch für die Asylbewerber mit Nachteilen verbunden ist, werden schrittweise Guthabenkonten eingerichtet, über die alle finanziellen Zuwendungen abgewickelt werden.
 
Als schwierig erweist sich auch die Sprachförderung von Asylbewerberkindern, für die die Schulpflicht gilt.  Die Landkreisverwaltung steht hier mit dem Schulamt beim Regierungspräsidium im Gespräch, um den Bedarf an Sprachförderklassen decken zu können.