Schleuser zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Frankfurt/Main (ots) – Nach sechsmonatiger Untersuchungshaft verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main am 27.07.15 einen ghanaischen Schleuser zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Der Verhandlung gingen Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main voraus, die bereits im Januar 2015 ihren Anfang nahmen und zu dem Schluss kamen, dass der 47-Jährige in drei Fällen 12 Landsleute mit falschen Dienstpässen nach Deutschland geschleust hat, wobei er selbst zwei gefälschte ghanaische Diplomatenpässe nutzte und stets vorgab, in diplomatischer Mission zu reisen.

Gegenüber dem Gericht räumte der angebliche Diplomat mehrere der ihm zur Last gelegten Taten ein, für die er bis zu 7000 Euro pro Person verlangte. Nach Verbüßung der Strafhaft ist die Auslieferung des 47-Jährigen nach Belgien geplant, da ihn die belgische Justiz dort ebenfalls wegen Einschleusung Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt hat.

"Schleusungskriminalität ist ein Handel mit der Ware Mensch, bei dem die Notsituation von Menschen aus Gewinnsucht ausgenutzt wird. Schon aus diesem Grund, aber auch, weil Schleuser der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind, ist die Bekämpfung der Schleusungskriminalität einer unserer Schwerpunkte im Bereich der Strafverfolgung", so Andreas Jung, Präsident der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main.