Briefwahl ab sofort möglich

Gemeinderats- und Europawahl am Sonntag, 25. Mai

Am Sonntag, 25. Mai, können rund 87.000 Heilbronner Wahlberechtigte gleich an zwei Wahlen teilnehmen. Sie können nicht nur über neun Wahllisten zur Gemeinderatswahl abstimmen, sondern auch ihr Votum über 24 zur Europawahl antretende Parteien und politische Vereinigungen abgeben.

Wer am Wahltag in einem anderen Wahllokal oder schon vorher per Briefwahl wählen möchte, kann ab sofort beim Bürgeramt einen Wahlschein beantragen. „Wichtige Hinweise hierzu enthalten die Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, 4. Mai, zugehen“, sagt Petra Faber von der Wahldienststelle des Bürgeramts. Zugleich kann die Wahlbenachrichtigung als Antragsformular genutzt werden.

Der Wahlscheinantrag kann auch formlos schriftlich, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Unbedingt notwendig sind dabei folgende Angaben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und gegebenenfalls eine Versandanschrift. Eine telefonische Beantragung ist keinesfalls möglich.

Außerdem haben die Wahlberechtigten wieder die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen mit dem elektronischen Wahlscheinantrag unter www.heilbronn.de zu beantragen. Dafür sind neben den persönlichen Angaben auch die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erforderlich.

Die Wahlscheinanträge werden sofort nach Eingang bearbeitet und von der Stadt Heilbronn mit RegioMail versandt. „Bei Abwesenheit sollte daher auch bei diesem Dienstleister ein Nachsendeauftrag erteilt werden“, betont Faber. Ausgefüllte Briefwahlunterlagen sollten zudem so rechtzeitig abgesandt werden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Wahldienststelle des Bürgeramts eingehen.

Die Briefwahl kann auch persönlich beim Briefwahlteam im Archivsaal des Rathauses beantragt werden und hier auch gleich an Ort und Stelle ausgeübt werden. Das Briefwahlteam im Rathaus hat montags bis mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr, freitags 8.30 bis 12.30 Uhr sowie am Freitag vor der Wahl von 8.30 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlscheinanträge sind auch bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen möglich.

Wer darf zur Wahl gehen?

Wer bei der Gemeinderatswahl wahlberechtigt ist, kann nicht automatisch an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen und umgekehrt. Grund sind verschiedene Regelungen zur Wahlberechtigung.

Bei der Europawahl sind alle deutschen Staatsbürger ins Wählerverzeichnis eingetragen, die am Wahltag 18 Jahre oder älter sind und seit mindestens drei Monaten eine Hauptwohnung in Deutschland oder einem anderen EU-Staat haben. Staatsangehörige der übrigen EU-Länder sind grundsätzlich auch wahlberechtigt, jedoch müssen sie bis Sonntag, 4. Mai, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben. Haben diese bereits bei den EU-Wahlen 1999, 2004 und 2009 einen Antrag gestellt, sind sie schon im Wählerverzeichnis eingetragen.

Bei der Heilbronner Gemeinderatswahl sind dagegen alle Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt, die in Heilbronn das Bürgerrecht haben. Das sind alle deutschen Staatsangehörigen oder EU-Bürger, die ihre Hauptwohnung seit drei Monaten in Heilbronn haben. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Rückkehrer, die ihr Bürgerrecht durch Wegzug verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Heilbronn zugezogen sind.

Jungwähler nutzen ihr Stimmrecht

Die Gemeinderatswahl ist in Heilbronn der zweite Urnengang, an dem 16- bis 17-Jährige teilnehmen dürfen. Premiere war bei der Oberbürgermeister-Wahl am 16. März, bei der die rund 1800 Jungwähler durchaus von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben. Dies zeigen jetzt statistische Auswertungen der städtischen Stabsstelle Strategie.

„Im Rahmen einer Anfrage des Jugendgemeinderats haben wir erstmals stichprobenartig die Wahlbeteiligung nach Altersgruppen analysiert“, erklärt Statistiker Stephan Hegemann. Hintergrund der Auswertung ist eine Gesetzesänderung im Kommunalwahlgesetz, die es den Kommunalen Statistikstellen ermöglicht, repräsentative Wahlstatistiken zu erstellen.

So lag die Beteiligung der 16- und 17-Jährigen an der OB-Wahl mit 37,1 Prozent erfreulich hoch. Deutlich schlechter war die Beteiligung in den Altersgruppen zwischen 18 und 26 sowie 26 und 40 Jahren mit Werten von 20,7 bzw. 24,9 Prozent. Klar über dem gesamtstädtischen Durchschnitt von 39 Prozent war die Wahlbeteiligung bei den Wählern über 40 Jahren mit Werten von bis zu 55 Prozent. Am häufigsten ging die Altersgruppe zwischen 60 und 80 Jahren wählen: Hier lag der Wert bei 54,5 Prozent.

Auch für die Kommunalwahl ist wieder eine Auswertung geplant, wenn auch nur in sechs repräsentativen Wahlbezirken. Die Ergebnisdarstellung erfolgt entsprechend der Datenschutzvorschriften.