Briefwahlbüro ist geöffnet

Das städtische Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer (Erdgeschoss), 55116 Mainz, öffnete am heutigen Mittwoch, 23. April 2014, seine Pforten sowohl für potentielle Briefwähler/innen bei der bevorstehenden Europawahl, Stadtratswahl, Ortsbeiratswahl sowie der Wahl der Ortsvorsteher/innen am Sonntag, 25. Mai 2014.

Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Bürgerinnen und Bürgern in Mainz mit Postversand seit Dienstag, 22. April 2014 bis zum Ende der 17. Kalenderwoche zu.

Sollte ein/e Wahlberechtigte/r seine Stimme(n) zur Europawahl, Stadtratswahl, Ortsbeiratswahl sowie der Wahl der Ortsvorsteher/innen nicht in ihrem/seinem Wahllokal abgeben wollen, so besteht für wahlberechtigte Mainzer Mitbürgerinnen und Mitbürger unter der Anschrift:

Stadtverwaltung Mainz
Briefwahlbüro
Postfach 3820
55028 Mainz

die Möglichkeit, schriftlich – unter Verwendung der Wahlbenachrichtigung – die Briefwahlunterlagen für jene Wahlen, für welche die Person wahlberechtigt ist, zu beantragen.

Die genauen Angaben zur spezifischen Wahlberechtigung sind auf der Benachrichtigung im Detail vermerkt. Auch eine formlose Beantragung per mail oder Brief ist unter der Adresse briefwahlbuero@stadt.mainz.de möglich. Alternativ kann das zum download unter www.mainz.de/wahlen eingestellte Formular ausgefüllt und an das Briefwahlbüro versandt werden.  

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen unter der Telefonnummer 12-1500 zu den aufgeführten Öffnungszeiten erreichbar.

Bei einer persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher  Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen ein Beauftragter die Briefwahlunterlagen zur jeweiligen Wahl, zu welcher der/die Wahlberechtigte stimmberechtigt ist abholen, so muss der/die Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für die abholende Person ausstellen. Der/die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro zudem schriftlich  versichern, dass er /sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.

Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist natürlich  auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch              08.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag        08.00 – 16.00 Uhr
Freitag                    08.00 – 13.00 Uhr

Am Freitag, 23. Mai 2014 sowie am Freitag, 6. Juni 2014 (aufgrund zu erwartender Stichwahlen Ortsvorsteher/innen in einigen Stadtteilen) zudem von             08.00 – 18.00 Uhr
geöffnet.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann am Wahltag selbst noch ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen von einem Dritten mit Vollmacht im Briefwahlbüro für die jene Wahlen, bei der die erkrankte Person stimmberechtigt ist, am Sonntag, 25. Mai 2014 in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr ausgestellt werden.  

Die Briefwahlunterlagen müssen am Freitag, 23. Mai 2013 bis spätestens um 18.00 Uhr im Briefwahlbüro beantragt worden sein. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die ausgefüllten Unterlagen am Sonntag, 25. Mai 2014 bis spätestens 18.00 Uhr dem Wahlbüro, Haifa-Zimmer,  v o r l i e g e n  müssen. Die Stadtverwaltung bittet daher eindringlich, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen bzw. zurück zu senden.

Wähler/innen, die per Briefwahl entscheiden, werden generell gebeten, die Briefwahlunterlagen NICHT in ihrem angestammten Wahllokal abzugeben, sondern ZENTRAL im Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer. Achtung: Briefwahlunterlagen, die postalisch an das Briefwahlbüro zurückgeschickt werden, brauchen nicht frankiert zu werden.

Sollten Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben wahlberechtigt zu sein, bis Ende April 2014 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir diese, sich unter Telefon 12-1500 den jeweiligen Stimmbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer zu erfragen. Sodann können die betroffenen Wahlberechtigten am Wahltag in ihrem Wahllokal unter der Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer und Vorlage des amtlichen Ausweises wählen gehen.