Hauptzollamt übernimmt die Kraftfahrzeugsteuer

Das Hauptzollamt Saarbrücken übernimmt ab 04.04.14 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer im Saarland und im südlichen Rheinland- Pfalz.

Im Verlauf des ersten Halbjahres 2014 übernehmen die Hauptzollämter als künftig zuständige
Finanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern.Die Übernahme erfolgt aufgrund des umfangreichen Bestandes von mehr als 58  Millionen Fahrzeugen länderweise.

Für das Saarland und das südliche Rheinland- Pfalz übernimmt das Hauptzollamt Saarbrücken ab dem 04. April die Verwaltung der Kfz- Steuer. Damit fallen die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Merzig- Wadern, Neunkirchen, Saarbrücken, Saarlouis, Saar- Pfalz- Kreis, Sankt Wendel sowie die kreisfreien Städte Kaiserslautern, Landau, Neustadt, Pirmasens, Speyer, Zweibrücken in den Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Saarbrücken.

Die bei Bürgerinnen und Bürgern bekannten Verfahren bleiben unverändert: Fahrzeuge sind weiterhin bei den Zulassungsbehörden anzumelden. Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben gültig. Die sich darüber hinaus aus der Kraftfahrzeugsteuer ergebenden Vollstreckungsaufgaben werden für den gesamten Zuständigkeitsbereich durch das Hauptzollamt Koblenz wahrgenommen.

Da die Datenverarbeitungsverfahren der Länder aus technischen Gründen nicht übernommen werden konnten, setzt der Zoll ein neues IT-Verfahren für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ein. Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer-Daten der Länder und deren Anpassung an das neue IT-Verfahren benötigen etwa vier Wochen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung müssen Bürgerinnen und Bürger in dieser Zeit mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kraftfahrzeugsteueranliegen rechnen.

Nach der Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt
Saarbrücken der neue Ansprechpartner bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer. Zusätzlich
stehen bei folgenden Kontaktstellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur
Kraftfahrzeugsteuer zur Verfügung:

Zollamt Saarlouis
Ostring 57
66740 Saarlouis
Tel.: 06831 98605-0
Landkreise Merzig-Wadern, Saarlouis

Zollamt Homburg
Poststraße 5
666424 Homburg
Tel.: 06841 92243-0
Landkreise Neunkirchen, St. Wendel, Saarpfalz-Kreis

Hauptzollamt Saarbrücken
Präsident- Baltz- Straße 5
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 501-07
Regionalverband Saarbrücken

Zollamt Kaiserslautern
Von-Miller-Straße 13
67661 Kaiserslautern
Tel.: 0631 31652-0
Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Donnersbergkreis Stadt Kaiserslautern

Zollamt Germersheim
Wörthstraße 19
76726 Germersheim
Tel.: 07274 50051-0
Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Städte Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Speyer

Zollamt Pirmasens
Adam-Müller-Straße 48
Landkreis Südwestpfalz,
Städte Pirmasens und Zweibrücken
66954 Pirmasens
Tel.: 06331 5538-0

Bei telefonischen oder schriftlichen Anfragen ist auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 oder info.kraftst@zoll.de behilflich.

Weitere Informationen sind auf www.zoll.de eingestellt. Dort sind auch Übersichten über alle für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Hauptzollämter sowie über alle Zollämter, bei denen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen, hinterlegt. Alle Informationen rund um die neuen Regelungen liegen für die Bürgerinnen und Bürger auch als Faltblatt bei den Zolldienststellen bereit.