Ein Schutzraum für hilflose Menschen – Förderverein Alzheimer koordiniert in Weinheim ein neues Netzwerk

Das Wissen um Alzheimer Demenz steckt noch in den Kinderschuhen. Hier haben alle in der Gesellschaft Nachholbedarf.

Es ist das Horrorszenario für alle, die von Demenz betroffen sind – für die Angehörigen, die pflegenden Personen und natürlich für den Erkrankten selbst: Was passiert, wenn sich ein Demenzpatient beim Spazierengehen verläuft? Er irrt im schlimmsten Fall hilf- und orientierungslos durch die Gegend. Solche Geschehnisse werden schnell lebensbedrohlich.

Um in einem solchen Ernstfall im Raum Weinheim möglichst rasch und versiert eingreifen zu können, wurde jetzt ein neues Netzwerk ins Leben gerufen: Es nennt sich „Schutzraum Demenz“, wird koordiniert vom Förderverein Alzheimer e.V. Die Initiative ging vom Pflegestützpunkt des Rhein-Neckar-Kreises am Dürreplatz aus. Netzwerkpartner sind das Bodelschwingh-Heim, die Weinheimer Polizeidienststelle sowie das Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren der Stadt Weinheim.

Die Akteure haben ihre jeweilige Aufgabe jetzt in einer Vereinbarung festgehalten. Wenn wirklich ein orientierungsloser Mensch aufgegriffen wird, soll ein Rädchen ins andere greifen, damit ihm rasch und möglichst unbürokratisch geholfen werden kann.

Konkret: Demente Menschen, die von der Polizeidienststelle Weinheim in deren Einsatzgebiet orientierungslos aufgefunden wurden und deren Wohnort nicht ermittelt werden kann, werden fürs Erste im beschützenden Wohnbereich des Bodelschwingh-Heims aufgenommen und versorgt. Formalitäten fallen natürlich dennoch an, zum Beispiel muss die Polizei die Unterbringung der Person beim Amtsgericht anzeigen. Auch das ist in der Vereinbarung geregelt.

Sollte eine längerfristige Unterbringung notwendig werden, schaltet die Polizei das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Weinheim ein, das danach unterstützend mit tätig wird. Sollte die Unterbringung aufgrund Eigen- oder Fremdgefährdung im Schutzraum nicht möglich sein, ist die Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung zu veranlassen.

Alle neuen Erkenntnisse, die über die Person in Erfahrung gebracht werden, werden unverzüglich der Polizeidienststelle Weinheim telefonisch mitgeteilt.