Ende der Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2014/2015

Die Schulabteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2014/2015 in den Klassenstufen 5 bis 13 an allgemeinbildenden Schulen sowie an berufsbildenden Schulen (nur bestimmte Bildungsgänge) nur noch bis zum 15. März 2014 abgegeben werden können. Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen entweder im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung abzugeben.

Zur Information: Anträge auf Lernmittelfreiheit müssen von den Eltern grundsätzlich bis zu diesem festgelegten Termin bei dem Schulträger gestellt werden, dessen Schule die Schülerin oder der Schüler im Schuljahr 2014/15 voraussichtlich besuchen wird. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler besuchen wird oder ggf. eine Klasse wiederholt werden muss! Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen.

Ausführliche Informationen zum Thema Schulbuchausleihe sind im Internet zu finden unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus steht das Schulbuchteam der Kreisverwaltung für Fragen unter der Telefonnummer 06341-940 270 zur Verfügung.