Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), landesweit zuständig für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, hatte dem Verein „Kinder-Kranken-Hilfe – Die vergessenen Kinder eines Krieges e.V.“ mit Sitz in Sehlem/ Niedersachsen die Durchführung von Altkleidersammlungen, die den Eindruck der "Unterstützung eines guten Zwecks" hervorrufen, in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Die Verbotsverfügung ist bestandskräftig.
Trotz des landesweit geltenden Sammlungsverbotes wurden aktuell Kleidersammlungen in Sinzig – Ortsteil Bad Bodendorf sowie in Bad Neuenahr-Ahrweiler / Landkreis Ahrweiler durchgeführt.
Aufmerksame Bürger informierten die ADD über aufgestellte Sammelbehälter in den Straßenzügen, die zu einer Altkleidersammlung zur Unterstützung des „Kinder-Kranken-Hilfe e.V.“ aufriefen.
Aufgrund des bereits 2010 erteilten Sammlungsverbotes gegen den Verein konnte in einer gemeinsamen Aktion der Polizei Remagen, der Kreisverwaltung Ahrweiler sowie den Stadtverwaltungen Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler die Sammler im Ortsteil Bad Bodendorf festgestellt und die Fortsetzung der verbotenen Sammlung unterbunden werden. Das sichergestellte Sammelgut wurde einer Kinder- und Jugendeinrichtung im Rahmen der Bolivien-Kleidersammlung übergeben.
Sollten weiterhin Kleidersammlungen im Namen / zur Unterstützung des Vereins „Kinder-Kranken-Hilfe e.V.“ in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD die Bevölkerung um sofortige Mitteilung.