Polizei stoppt verbotene Altkleidersammlungen zu Gunsten der „Kinder-Kranken-Hilfe e.V.“ in Sinzig/Kreis Ahrweiler

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), landesweit zuständig für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, hatte dem Verein „Kinder-Kranken-Hilfe – Die vergessenen Kinder eines Krieges e.V.“ mit Sitz in Sehlem/ Niedersachsen die Durchführung von Altkleidersammlungen, die den Eindruck der "Unterstützung eines guten Zwecks" hervorrufen, in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Die Verbotsverfügung ist bestandskräftig.

Trotz des landesweit geltenden Sammlungsverbotes wurden aktuell Kleidersammlungen in Sinzig – Ortsteil Bad Bodendorf sowie in Bad Neuenahr-Ahrweiler / Landkreis Ahrweiler durchgeführt.

Aufmerksame Bürger informierten die ADD über aufgestellte Sammelbehälter in den Straßenzügen, die zu einer Altkleidersammlung zur Unterstützung des „Kinder-Kranken-Hilfe e.V.“ aufriefen.

Aufgrund des bereits 2010 erteilten Sammlungsverbotes gegen den Verein konnte in einer gemeinsamen Aktion der Polizei Remagen, der Kreisverwaltung Ahrweiler sowie den Stadtverwaltungen Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler die Sammler im Ortsteil Bad Bodendorf festgestellt und die Fortsetzung der verbotenen Sammlung unterbunden werden. Das sichergestellte Sammelgut wurde einer Kinder- und Jugendeinrichtung im Rahmen der  Bolivien-Kleidersammlung übergeben.

Sollten weiterhin Kleidersammlungen im Namen / zur Unterstützung des Vereins „Kinder-Kranken-Hilfe e.V.“ in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD die Bevölkerung um sofortige Mitteilung.