Bürgerbegehren und Moratorium zum „Gemeindehaus am Dom“

OB Kissel erläutert Bürgerinitiative seine Rechtsauffassung / Zweifel an Zulässigkeit. Heute hat im Rathaus das vereinbarte Erörterungsgespräch zwischen Oberbürgermeister Michael Kissel und Vertretern des „Bürgervereins für das Domumfeld“ in sachlicher und freundlicher Atmosphäre stattgefunden. Dennoch habe es in der Sache selbst nicht an Klarheit in den Aussagen der Verwaltung gemangelt.

Oberbürgermeister Kissel bekräftigte zunächst seine Haltung zu dem von der Bürgerinitiative geforderten “Moratorium“ in der Bearbeitung des Baugesuches der Domgemeinde. „Eine bewusst zögerliche oder gar die Nicht-Bearbeitung eines Baugesuches würde die gesetzlichen Rechte der Antragsteller  – in diesem Falle der Domgemeinde –  missachten und gegen Recht und Gesetz verstoßen. Und ich habe nicht die Absicht, gegen meinen Amtseid zu handeln.

Das Baugesuch wird weiterhin ordnungsgemäß bearbeitet“, erklärte Oberbürgermeister Kissel unmissverständlich. Zu dem noch erforderlichen Zeitbedarf bis zur verbindlichen Bescheidung des Baugesuches konnte die Verwaltung keine Auskunft geben. Der Bürgerverein will nun seinerseits die Anrufung des Verwaltungsgerichts prüfen.

Ohne Umschweife machte OB Kissel auch seine rechtliche Beurteilung des eingereichten Bürgerbegehrens klar. Nach dem aktuellen Stand sind zwar die formellen Voraussetzungen des § 17 a GemO hinsichtlich der erforderlichen Anzahl an zulässigen Unterstützungsunterschriften nach der laufenden Prüfung durch die Verwaltung deutlich erreicht, obwohl noch weitere Unterschriftslisten zu prüfen sind.

Erhebliche rechtliche Zweifel hat OB Kissel allerdings an der materiell-rechtlichen Zulässigkeit, da es sich bei dem „Zielobjekt“ des Bürgerbegehrens nicht um eine originäre Angelegenheit der Stadt in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates handelt, sondern um ein privates Baugesuch, dessen Zulässigkeit alleine nach öffentlichem Baurecht durch die staatliche Bauaufsichtsbehörde zu prüfen sei, so Kissel. Zudem seien die eingereichten Fragestellungen nicht mit konkreten rechtlich wirksamen Sachentscheidungen verbunden.

Die Verwaltung ist derzeit dabei, auf der Grundlage eines eingeholten Rechtsgutachtens der Universität Düsseldorf eine entsprechende Beschlussvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss (19. März) und den Stadtrat (2. April) auszuarbeiten. OB Kissel sicherte dem Bürgerverein zu, ihm zeitgleich mit den Ratsmitgliedern sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Bürgerverein entsprechend der gesetzlichen Regelung Gelegenheit zur Erläuterung des Begehrens im Stadtrat zu geben.

„Die Ratsentscheidung selbst ist eine reine Rechtsentscheidung und lässt keinen Spielraum für politisch motiviertes Ermessen oder sinnwidrige Umformulierung unzulässiger Fragestellungen“, verweist Kissel vorsorglich auf die einschlägige Rechtsprechung.

Zudem gelten die materiellen Voraussetzungen des Gesetzes auch für Ratsbegehren, so der Verwaltungschef.

Oberbürgermeister Michael Kissel erneuerte abschließend seine Einladung zu einem nicht-öffentlichen „Konsensgespräch“ mit Domgemeinde und Bürgerverein. „Vielleicht erreichen wir dabei doch noch, dass sich der Bürgerverein mit dem Gemeindehaus am Dom anfreunden kann“, hofft Kissel auf ein gütliches Ergebnis. Das Treffen soll in der zweiten Märzwoche stattfinden.