Fünf OB-Kandidaten dürfen antreten

Gemeindewahlausschuss hat entschieden

Nach der heutigen Sitzung des Gemeindewahlausschusses steht nun auch endgültig fest, welche Kandidaten zur Wahl des neuen Heilbronner Oberbürgermeisters am Sonntag, 16. März 2014, antreten dürfen – und in welcher Reihenfolge sie auf dem Stimmzettel stehen werden.

Danach hat der Gemeindewahlausschuss folgende fünf Bewerber zugelassen:

  1. Rolf Rinkenauer
  2. Harry Mergel
  3. Martin Diepgen
  4. Björn Brett
  5. Jürgen Mosthaf

Sechs Bewerbungen gingen bis Fristende am 17. Februar beim Bürgeramt ein. Eine von ihnen musste der Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz von Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach zurückweisen, da die erforderlichen 150 Unterstützungsunterschriften fehlten.

Drei der fünf Bewerber haben ihre Bewerbung am ersten Werktag der Einreichungsfrist, am 16. Dezember 2013, jeweils vor 7.30 Uhr abgegeben, so dass sie als zum gleichen frühesten Zeitpunkt eingegangen gelten und das Los über ihre Reihenfolge entscheiden musste. Die übrigen Bewerber sind in der Reihenfolge ihres Eingangs aufgeführt.

Entfällt am Wahltag am Sonntag, 16. März, auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 30. März, eine Neuwahl statt. Für die Neuwahl sind auch neue Bewerbungen möglich.

Bewerbervorstellung am Mittwoch, 26. Februar

Am Mittwoch, 26. Februar, 19 Uhr, gibt die Stadt Heilbronn den Bewerbern für die Oberbürgermeisterwahl die Gelegenheit, sich im Theodor-Heuss-Saal der Harmonie öffentlich vorzustellen.

Der Theodor-Heuss-Saal ist ab 18.30 Uhr geöffnet. Die Bewerber werden sich in der Reihenfolge, wie sie der Gemeindewahlausschuss festgestellt hat, einzeln in einer 15-minütigen Vorstellung präsentieren. Im Anschluss daran können die Bürgerinnen und Bürger eine Stunde lang den Kandidaten direkt Fragen stellen. Die Versammlung wird von Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach geleitet.

Wahlbenachrichtigungen werden derzeit versandt

Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen an die über 88 000 wahlberechtigten Heilbronner Bürgerinnen und Bürger versandt. Das ist die bisher höchste Zahl an Wahlberechtigten – ein Grund hierfür ist unter anderem, dass erstmals auch 16- und 17-Jährige an die Urnen gerufen werden. Wahlberechtigte, die bis Sonntag, 23. Februar, keine Benachrichtigung erhalten haben sollten, können sich unter Telefon 07131/56-2078 bei der Wahldienststelle vom Bürgeramt melden.

Die Wahlbenachrichtigen enthalten auch einen Hinweis auf das jeweilige Wahllokal. „Wer in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl abstimmen möchte, muss einen Wahlschein beantragen“, sagt Petra Faber vom Bürgeramt. „Dabei sollten Wähler, die auch für eine eventuell erforderliche Neuwahl am 30. März Briefwahlunterlagen benötigen, vorsorglich auch für diese Wahl die Zusendung der Unterlagen auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.“

Die Vorderseite der Wahlbenachrichtigung kann als Antragsformular für Briefwahlunterlagen genutzt werden. Anträge auf Briefwahlunterlagen können auch formlos schriftlich per Fax 07131/56-4289 oder E-Mail: wahlen@stadt-heilbronn.de gestellt werden – hier müssen Angaben zum Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und – falls erforderlich – zur Versandadresse gemacht werden.

Außerdem gibt es auch wieder die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen mit dem elektronischen Wahlscheinantrag unter www.heilbronn.de zu beantragen. Dafür sind neben den persönlichen Angaben auch die Wahlbezirksnummer  und die Wählernummer, die der  Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erforderlich.

Die Wahlscheine werden mit RegioMail versandt, so dass die Antragsteller bei Abwesenheit auch diesem Postunternehmen einen Nachsendeauftrag erteilen sollten.

Wahlbrief muss am Wahltag vorliegen

„Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass sie bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Wahldienststelle eingehen“, betont Faber. „Das Bürgeramt empfiehlt, den Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen.“

 Die Rücksendung des Wahlbriefs ist für Wählerinnen und Wähler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich, wenn er ausschließlich der Deutschen Post AG und ohne Bestimmung einer besonderen Versendungsform – wie zum Beispiel Expresszustellung, Einschreiben oder Luftpost –  übergeben wird. Ein Leistungsentgelt wird zudem fällig, wenn der Wahlbrief bei einem anderen Postunternehmen als die Deutsche Post AG oder aus dem Ausland aufgegeben wird.

Alternativ können die Wahlberechtigten den Wahlschein ab Montag, 24. Februar, auch persönlich beim Briefwahlteam im Archivsaal des Rathauses beantragen. „Hier kann die Briefwahl auch sofort an Ort und Stelle ausgeübt werden“, so Faber. „Außerdem können hier auch zu Hause ausgefüllte Wahlbriefe abgegeben werden.“

Erreichbar ist das Briefwahlteam unter Telefon 07131/56-3688. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr (am Freitag vor der Wahl: bis 18 Uhr).