Piratenpartei Rheinland-Pfalz reicht Landesverfassungbeschwerde ein – Neues Kommunalwahlgesetz beim Verfassungsgerichtshof angefochten

Ende der Woche wird im Namen der Piratenpartei Rheinland-Pfalz eine Landesverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht. Gegenstand der Beschwerde sind die neuen Regelungen im Kommunalwahlgesetz.

Dazu erklärt Vincent Thenhart, Beschwerdeführer für die Piratenpartei Rheinland-Pfalz: "Unserer Ansicht nach werden Wählerinnen und Wähler beeinflusst, denn die Angabe des Anteils der Geschlechter auf den Listen gefährdet die freie Wahlentscheidung. Außerdem ist es nicht akzeptabel, dass sich Bewerber zu einem Geschlecht bekennen müssen. Das halten wir für nicht zumutbar und unzeitgemäß, ins besonders für intersexuell empfindende Personen. Schließlich kann man sich seit dem 1. November vergangenen Jahres auch als 'Drittes Geschlecht' in Meldewesen eintragen lassen. Gesetzliche Regelungen, die nur zwei Geschlechter widerspiegeln, konterkarieren die gesellschaftliche Entwicklung."

In der Sache bestehen aus Sicht des Rechtsanwalts der Piratenpartei, Dr. Lipinski, gute Erfolgschancen. Der Verfassungsgerichtshof habe bereits in einer aus Verfahrensgründen abgelehnten Verfassungsbeschwerde zum gleichen Thema eine Tendenz vertreten, welche die Rechtsauffassung der Piratenpartei Rheinland-Pfalz stütze.

Ein weiterer Kritikpunkt sei die Erfassung personenbezogener Daten der bei Aufstellungsversammlungen anwesenden Parteimitglieder so Thenhart: "Wir halten das für gefährlich. Mitglieder könnten nicht mehr an willensbildenden Prozessen teilnehmen, aus Angst, dass der Staat von ihrer Mitgliedschaft in einer Partei erfährt und ihnen dadurch negative Konsequenzen entstehen."

Mittlerweile hat die rot-grüne Landesregierung sogar selbst einen sogenanntenNormenkontrollantrag zum von ihr unterstützten neuen Kommunalwahlgesetz angekündigt. Dazu Klaus Brand, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Rheinland-Pfalz: "Wir gehen nicht davon aus, dass dieser Antrag weitreichend genug ist und konsequent von der Landesregierung verfolgt werden wird. Der Antrag der Regierungsfraktionen macht nur eines deutlich: Die Landesregierung hat selbst Zweifel daran, dass sie verfassungsgemäß handelt."