Landeshaushalt 2012/2013 offensichtlich verfassungswidrig – Land ignoriert Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes

Der Landeshaushalt 2012/2013 ist in Bezug auf die Finanzausstattung der Kommunen nach Auffassung des Geschäftsführenden Vorstandes des Landkreistages Rheinland-Pfalz eindeutig verfassungswidrig. Das Land hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VGH) zum Finanzausgleich vom 14.02.2012 nicht berücksichtigt und den originären Landeshaushalt erneut auf Kosten der Kommunen entlastet.

<p>
Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Dr. Winfried Hirschberger: „Der VGH hat nicht nur die zurückliegenden fünf Jahre kommunaler Haushaltspolitik des Landes für verfassungswidrig erklärt, sondern auch darauf hingewiesen, dass der jetzt gestartete Kommunale Entschuldungsfonds als Instrument der Nachsorge bei Weitem nicht zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise ausreicht. Der mit dem Landeshaushalt verabschiedete Entschließungsantrag, mit welchem die Entscheidung des VGH begrüßt wird, lässt erkennen, dass das Land die Tragweite des Urteils bislang nicht voll erkannt hat. Es wird nicht ansatzweise deutlich, wie die im Verhältnis zu anderen Bundesländern bestehende Unterfinanzierung der rheinland-pfälzischen Kommunen von jährlich deutlich über 300 Mio. € schnellstens beseitigt werden kann.“ Mit Schreiben vom heutigen Tage hat der Landkreistag deswegen das Land aufgefordert, seine Verantwortung wahrzunehmen und die Leistungen an die Träger der Jugend- und Sozialhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) über einen Nachtragshaushalt in einem ersten Schritt ab 2012 um jährlich 200 Mio. € aufzustocken.
</p>