Umweltzone Heilbronn: Jetzt Ausnahmeanträge stellen

Seit Jahresbeginn dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette oder einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in die Umweltzone Heilbronn sowie weiterer Kommunen in Baden-Württemberg einfahren.

Diejenigen Fahrzeughalter, die ein Fahrzeug mit einer gelben Plakette  haben und deren Ausnahmegenehmigung zum Jahresende ausläuft, sollten ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot jetzt stellen. „Noch ist eine rechtzeitige Bearbeitung der Anträge vor Jahresende möglich“, betont Jean Christophe Pilz, Leiter der Unteren Umweltbehörde der Stadt Heilbronn.

Ausnahmeregelung kommen nur in Betracht, wenn unter anderem das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2010 auf den aktuellen Halter zugelassen, die Nachrüstung des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist, kein anderes geeignetes Fahrzeug auf den Halter zugelassen ist, öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können und die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Ein Ausnahmeantrag kostet zwischen 15 und 106 Euro, abhängig davon, ob er für eine Einzelfahrt oder für ein ganzes Jahr gestellt wird. Derzeit sind 1519 von insgesamt 73 863 Fahrzeugen in Heilbronn mit einer gelben Plakette ausgestattet. Wer ohne Ausnahmegenehmigung mit einer gelben in die Umweltzone einfährt, muss derzeit mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg rechnen.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen können beim Planungs- und Baurechtsamt, Umwelt und Arbeitsschutz, in der Frankfurter Straße 73 zu folgenden Zeiten gestellt werden: Dienstag bis Freitag  von 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag von 14 bis 16 Uhr. Weitere Fragen beantwortet Margot Niklas unter Telefon 07131/56-4555.

Nähere Informationen gibt es auch auf der städtischen Webseite www.heilbronn.de, „Umwelt & Klima“.