Gründungsdynamik im pfälzischen Handwerk geht zurück

Die Gründungsdynamik im pfälzischen Handwerk hat im vergangenen Jahr abgenommen. Zu diesem Ergebnis kommt die Betriebsbilanz der Handwerkskammer der Pfalz für das Jahr 2013.

Zum 31. Dezember 2013 waren bei der Handwerkskammer der Pfalz insgesamt 17.898 Handwerksbetriebe eingetragen. Das sind 60 Betriebe mehr als im Vorjahr (von 2011 auf 2012 war noch ein Zuwachs um 170 Betriebe verzeichnet worden).

Nach Auskunft der Handwerkskammer der Pfalz unterteilt sich der Gesamtbetriebsbestand zum Jahresende in 10.590 zulassungspflichtige Handwerksbetriebe der Anlage A, 4.145 Betriebe der Anlage B1, für die keine Zulassungspflicht besteht, und 3.162 Betriebe der Anlage B2, in der die handwerksähnlichen Gewerbe geführt werden. Ein Betrieb ist auf der Grundlage des Kleinunternehmergesetzes eingetragen.

In den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) wurden 110 Betriebe weniger registriert als im Vorjahr. Hier ist die Meisterprüfung für die selbständige Berufsausübung erforderlich. Ihr sind aber auch andere Prüfungen gleichgestellt, beispielsweise der Ingenieurabschluss oder die Technikerprüfung. Und die so genannte „Altgesellenregelung“ ermöglicht auch Gesellen, sich unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Ausübungsberechtigung selbständig zu machen.

Die größten Zuwächse waren mit 161 Betrieben in den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) zu verzeichnen. Die meisten Zuwächse entfallen auf das Fliesenlegerhandwerk (91), das Fotografenhandwerk (55), das Textilgestalterhandwerk (17), das Maßschneiderhandwerk (9) und das Rollladen- und Sonnenschutzhandwerk (8). Ebenfalls zugenommen haben mit neun Betrieben die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2), wo wie in der Anlage B1 keine Qualifikationsvoraussetzungen für die Selbständigkeit verlangt werden.