Parkschein jetzt bis 20 Uhr

Übersichtskarte der Gebührenzone I

Am 1.Januar 2014 tritt eine neue Regelung zu den Parkgebühren in Kraft: In der Innenstadt (Gebührenzone 1) wird dann einheitlich von Montag bis Samstag jeweils von 9 bis 20 Uhr ein Parkschein benötigt. Bisher musste montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr ein Parkscheinticket gezogen werden. Die Höhe der Parkgebühren bleibt unverändert bei 50 Cent je angefangene 20 Minuten.

Die Änderung hatte der Gemeinderat bereits im Februar beschlossen, um auf die verlängerten Öffnungszeiten im Einzelhandel und die veränderten Einkaufsgewohnheiten zu reagieren. So soll eine bessere Erreichbarkeit der City in den Abendstunden gewährleistet und das Dauerparken während der Abend-Öffnungszeiten verhindert werden.

Gebührenzone 1

Das Gebiet, in dem die neue Reglung gilt, – die ‚Gebührenzone 1‘ – umfasst die gesamte Innenstadt innerhalb des Rings, den Ring selbst, den Bereich um das Schloss, das Hauptbahnhof-Areal nördlich der Bahnanlagen, die westlichen Teile der Schwetzingerstadt und der Oststadt einschließlich folgender Begrenzungsstraßen: Heinrich-von-Stephan-Straße, Heinrich-Lanz-Straße, Seckenheimer Straße zwischen Lanz- und Werderstraße, Werderstraße, Kolpingstraße zwischen Werder- und Renzstraße, Renzstraße und Cahn-Garnier-Ufer. In dieser Zone bleiben die Gebühren unverändert, das heißt, je angefangene 20 Minuten werden 50 Cent fällig.

Überwachung der neuen Regelung

Die Parkscheinautomaten und die Beschilderung werden bis Mitte Januar umgestellt sein. Um den Autofahrern anschließend genügend Zeit zu geben, sich zu informieren und auf die geänderten Parkbedingungen einzustellen, wird die erweiterte gebührenpflichtige Zeit erst ab Februar überwacht.