Ausblick 2014: Das ändert sich für Energieverbraucher

Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze, sondern mindestens ebenso viele neue Gesetze, Verordnungen und Vorschriften mit sich, von den Regeln für die Steuererklärung bis zum Punktesystem in Flensburg. Auch für Energieverbraucher ändert sich einiges. Hans Weinreuter, Energieexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt, was wichtig wird.

  • Höhere EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine sogenannte Umlage erhoben. Diese wird im Jahr 2014 voraussichtlich auf einen neuen Höchstwert von 6,240 Cent je Kilowattstunde steigen. Steuern Verbraucher nicht gegen, werden die Stromrechnungen also steigen.
  • EU-Label für Staubsauger: Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im neuen Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Ab 1. September müssen auch neue Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz. Eine weitere Verschärfung wird es im Jahr 2017 geben.
  • Anforderungen an Neubauten: Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird 2014, voraussichtlich im Frühsommer, in Kraft treten. Darin geregelt sind unter anderem neue, verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und Wärmeverlusten erfüllen müssen. Außerdem müssen beispielsweise energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben werden.  
  • Laut Heizkostenverordnung müssen Vermieter für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal um 15 Prozent kürzen.

Bei allen Fragen zum Stromsparen, energieeffizienten Bauen und der Auswahl effizienter Geräte hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlos und anbieterunabhängig in über 60 Orten in Rheinland-Pfalz. Die Beratungsorte und –zeiten finden Interessierte im Internet unter www.energieberatung-rlp.de. Telefonisch ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 65 600 zu erreichen. Telefonzeiten sind Montag und Donnerstag von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr sowie Dienstag 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung.