Frist für Kunsthandwerker-Pfalzpreis verlängert

Der Bezirksverband Pfalz hat in Absprache mit der Handwerkskammer der Pfalz die Bewerbungsfrist für den Pfalzpreis für das Kunsthandwerk bis 14. Januar verlängert. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro dotiert, der Nachwuchspreis für Wettbewerbsteilnehmer bis 35 Jahre mit 2.500 Euro.

Für beide Preise kann man sich selbst bewerben oder vorgeschlagen werden; zur Pfalz soll ein sachlicher oder persönlicher Bezug bestehen. Weitere Informationen, darunter die Richtlinien zum Pfalzpreis sowie Anmeldeformulare, finden sich im Internet unter www.pfalzpreise.de.

Für den Pfalzpreis für das Kunsthandwerk sind Arbeiten aus allen Bereichen zugelassen. Bewerber und Vorgeschlagene für den Hauptpreis müssen eine handwerkliche Befähigung, etwa Gesellenprüfung oder gleichwertige Qualifikation, erworben haben. Für den Nachwuchspreis kann sich auch bewerben, wer derzeit noch eine Ausbildung in einem formgestaltenden Handwerk absolviert. Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen maximal sieben selbst entworfene und ausgeführte Arbeiten, die seit 2011 entstanden sind, abgeben. Alle Arbeiten sind zunächst in Form von Fotos zusammen mit den ausgefüllten Bewerbungsunterlagen einzureichen. Eine Auswahl der Objekte ist im Theodor-Zink-Museum/Wadgasserhof in Kaiserslautern vom 27. Oktober bis 23. November zu sehen. Ansprechpartner für Fragen und Bewerbungen ist die Handwerkskammer der Pfalz, Günter Schifferer, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern, Telefon 0631 3677-113, gschifferer@hwk-pfalz.de.

Beim Auswahlverfahren für den Preis ermittelt eine Fachjury zunächst maximal fünf Nominierte; aus diesem Kreis wird jeweils ein Haupt- und Nachwuchspreisträger bestimmt, den der Bezirksverband Pfalz im Rahmen einer öffentlichen Pfalzpreis-Gala am 25. Oktober im Pfalztheater Kaiserslautern bekannt gibt. Nominierte, die nicht zum Zug kommen, erhalten eine Anerkennungsprämie in Höhe von 500 beziehungsweise 200 Euro. Für die beiden Preisträger gibt es neben dem Preisgeld auch eine Trophäe und eine Urkunde.