Kein Winterdienst in Grünanlagen

Begehen der Wege auf eigene Gefahr

Die Anlagenwege in den öffentlichen Grünanlagen werden in der kalten Jahreszeit weder von Schnee und Eis geräumt noch gestreut. Das Begehen der Wege geschieht auf eigene Gefahr.

Darauf macht das Gartenbauamt aufmerksam. Das Gartenbauamt bittet darum, bei entsprechendem Wetter die nötige Vorsicht walten zu lassen.