Land bewilligt Gelder zum Kauf neuer Feuerwehrfahrzeuge

Mit Schreiben vom 17.Dezember 2013 hat Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, der Stadt Neustadt an der Weinstraße für die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagens 2 (ELW) Zuwendung aus dem Investitionsstock in Höhe von 110.000 Euro bewilligt. Die Neuanschaffung ist notwendig, da der bisherige ELW 2 nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Er stammt aus dem Jahr 1978.

Ebenfalls mit Schreiben vom 17. Dezember hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Zuwendungen aus der Feuerschutzsteuer von jeweils 37.000 Euro für drei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser (TSF-W) für die Löschgruppen in Duttweiler, Königsbach und Gimmeldingen bewilligt. Diese Fahrzeuge werden die bisherigen Tragkraftspritzenfahrzeuge, die zwischen 24 bis 40 Jahre alt sind und keinen Wassertank haben, ersetzen.

Der nächste Schritt wird nun sein, Ausschreibungen zum Bau und zur Lieferung der Fahrzeuge vorzubereiten.

Einsatzgebiete und technische Daten:

Der in der DIN 14507 Teil 3 genormte Einsatzleitwagen 2 ist zur Koordination mittlerer und größerer Einsätze der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes ausgerichtet. Er kann eine ganze Führungsgruppe bei ihrer Arbeit unterstützen, was etwa beim Einsatz eines Verbandes oder mehrerer taktischer Einheiten in einem größeren Einsatzgebiet oder aber auch bei der Koordination verschiedener Hilfsorganisationen bei einem einzigen Einsatz nötig wird. Bei einem Ausfall der Feuerwehreinsatzzentrale könnte ein Einsatzleitwagen 2 diese provisorisch ersetzen.

Das TSF-W ist eine Weiterentwicklung des TSF und in der DIN 14 530-17 genormt. Zusätzlich zu seinem Vorgänger verfügt es nun über einen eigenen Löschwassertank mit einem Inhalt von mindestens 500 Litern, der über einen Schlauch an die Tragkraftspritze angeschlossen ist und hat zudem eine feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe.