Stadtrechtsausschuss: Verzögerung bei Widersprüchen zu wiederkehrenden Beiträgen

Der Stadtrechtsausschuss bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern weist darauf hin, dass sich die Bearbeitung der zahlreich eingegangenen Widersprüche zur Erhebung der wiederkehrenden Beiträge in den Stadtteilen Hohenecken, Erfenbach und Morlautern verzögern wird.

Grund hierfür ist, dass die entsprechenden Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz derzeit dem Bundesverfassungsgericht vorliegen. Dieses entscheidet über deren Verfassungsgemäßheit.

Wie der Stadtrechtsausschuss bekannt gibt, werden die damit begründeten Widersprüche deshalb bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt. Die üblichen Eingangsbestätigungen gehen den Widerspruchsführern im Laufe des nächsten Jahres zu. Stellungnahmen der zuständigen Beitragsabteilung in den einzelnen Verfahren werden vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls nicht erfolgen. Die Widersprüche, die anderweitig begründet wurden, wird der Stadtrechtsausschuss in der üblichen Art und Weise betreiben. Auch hier wird es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Hierfür bittet der Stadtrechtsausschuss um Verständnis.