Ordnungsamt führt Alkoholtestkäufe auf Christkindlesmarkt durch

Jugendschutzgesetz missachtet

An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf in Deutschland kein Alkohol verkauft werden und an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ist die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken verboten. Vergangene Woche hat das Ordnungs- und Bürgeramt deshalb auf dem Karlsruher Christkindlesmarkt zehn Verkaufsstellen getestet.

"Leider haben unsere jugendlichen Testkäufer in fünf Fällen das gewünschte Getränk mit hochprozentigem Inhalt erhalten, ohne dass sich das Verkaufspersonal nach dem Alter erkundigte oder den Ausweis zeigen ließ", berichtet Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts. Darunter sei auch ein Standbetreiber gewesen, der bereits 2011 und 2012 durch Missachtung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen aufgefallen sei. Wegen der verbotenen Abgabe alkoholischer Getränke wird das Ordnungsamt nun in allen Fällen ein Bußgeldverfahren einleiten.