Umstrukturierung im Weinbau

Vom 2. bis 31. Januar können interessierte Winzer/innen die Teilnahme an einem mit EU-Mitteln finanzierten Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzen beantragen.

Vom 2. bis 31.Januar 2014 können interessierte Winzer/innen die Teilnahme an einem mit EU-Mitteln finanzierten Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzen beantragen. Die Antragsunterlagen sind bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis erhältlich. Im Rahmen von klassischen Flurbereinigungsverfahren ist die Antragstellung bei 30. April möglich.

Umstrukturierung bedeutet, dass entweder die Rebsorte und/oder die bisherige Unterlagensorte gewechselt werden muss – anderenfalls ist eine Förderung nicht möglich. Die Mindestfläche zur Teilnahme beträgt 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen lediglich 5 Ar.  Während bei Flach- und Steillagen Mindestzeilenbreiten (2 bzw. 1,80 m) einzuhalten ist, entfällt solche Vorgabe bei Steilstlagen. Für neu aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse von 6.000 bis 17.000 € pro Hektar. Die Höhe richtet sich nach Lage und Intensität der Bewirtschaftung. 

Es wird darauf hingewiesen, dass aktuelle Antragsteller oder solche, die ab 2011 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhielten, dem Antrag auf Agrarförderung einen detaillierten Flächennachweis beifügen müssen; dies ermöglicht Cross Compliance-Prüfungen. Fragen zur Umstrukturierung beantwortet Frau Maue unter Tel. 06352 / 710-209.