Neues zur Ortsumfahrung Hardheim

Der zunächst positiven Nachricht – dass die Ortsumfahrung Hardheim in der Anmeldeliste des Landes Baden-Württemberg für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans enthalten ist – folgte schon wenig später die harte Ernüchterung: Das Land hat die Maßnahme, um deren Realisierung sich Hardheim und das Landratsamt schon so viele Jahre bemühen, im Rahmen seiner eigenen Priorisierung in die Gruppe 3 b „Projekte ohne Planungsrecht“ einsortiert. Auf dieser Basis ist mit einer Umsetzung von Seiten des Bundesverkehrsministeriums, bei dem die Liste nun liegt, aber definitiv nicht zu rechnen. Im Klartext: Der Bau der Ortsumfahrung liegt wohl in unerreichbarer Ferne.

Weder Landrat Dr. Achim Brötel noch Bürgermeister Heribert Fouquet können die Vorgehensweise der Landesregierung allerdings auch nur ansatzweise nachvollziehen. Noch im Spätsommer haben Landrat und Bürgermeister in einer konzertierten Aktion ein „Positionspapier“ in Richtung Stuttgart auf den Weg gebracht, in dem alle wichtigen Argumente, die für den Bau der Umgehungsstraße sprechen, in komprimierter Form zusammen gefasst waren. In der Hoffnung, die Ortsumfahrung Hardheim auf Vorschlag der Landesregierung dann auch im Bundesverkehrswegeplan zu finden – und zwar als „vordringliche Maßnahme mit Planungsfreigabe“.

Nachdem die Bewertung im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg gänzlich anders ausgefallen und die Liste nach Berlin geschickt worden ist, hat Landrat Dr. Achim Brötel deshalb jetzt einen Brief an die vier Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber auf den Weg gebracht. Noch einmal verweist er gegenüber Alois Gerig, Margaret Horb, Nina Warken (alle CDU) und Dr. Dorothee Schlegel (SPD) auf den erheblichen Verkehrszuwachs in Hardheim, insbesondere auch im Schwerlastbereich, der deutlich über dem Landesdurchschnitt liege, und damit verbunden die ganz erhebliche Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner im Innerortsbereich von Hardheim. Eine Belastung, von der Staatssekretärin Splett als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung eine klare Auffassung hat: „Gesundheitsschädlicher Lärm ist zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren und es ist insbesondere dort zu handeln, wo die Lärmbelastung besonders hoch ist.“ Im vorliegenden Fall, so Dr. Brötel, habe dieses Argument aber scheinbar genauso wenig gegolten wie das erhöhte Gefährdungspotenzial für Fußgänger. Und die optimierte Teilumgehung, die gegenüber der ursprünglich favorisierten, aber mit 30 Millionen Euro sehr teuren Trassenvariante mit „nur“ rund neun Millionen Euro zu Buche geschlagen hätte, sei vom Land erst gar nicht näher untersucht, sondern kurzerhand am grünen Tisch verworfen worden. Und zwar ohne den aus der Kenntnis der örtlichen Verhältnisse resultierenden Sachverstand der Verantwortlichen vor Ort überhaupt eingebunden zu haben.

Nun bittet der Landrat deshalb die Abgeordneten, die genannten „guten Argumente“ noch einmal im Bundesverkehrsministerium vorzutragen und sich dort mit Nachdruck für die Maßnahme einzusetzen: „Denn die eigentliche Entscheidung liegt nicht beim Land, sondern beim Bund.“ Er halte es jedenfalls nicht für vertretbar, so Brötel in dem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, einfach einen Vorschlag des Landes ungeprüft zu übernehmen, auch wenn das vielleicht der gängigen Verwaltungspraxis entsprechen mag. Im Gegenteil: Er halte das Bundesverkehrsministerium sogar ausdrücklich für prüfungsberechtigt und für prüfungspflichtig, ehe die letztliche Entscheidung fällt. Nur das führe im Ergebnis nämlich zu einem auch verantwortbaren Umgang mit Steuergeldern.