Testat Frist-Auslauf 31.12.2013 Stromsteuergesetz nach §10 und Spa EfV

Auslauf Rückerstattung Energie- und Stromsteuer

Noch bis zum 31.12.2013 können Unternehmen des produzierenden Gewerbes einen Antrag zur Testierung im Rahmen der Erstattung Ihrer Energie- und Stromsteuer bei RKW CERT stellen. Dieses Testat wird zwingend benötigt im Rahmen der späteren Antragstellung in 2014.

Für 2013 reicht es, wenn u.a. nachgewiesen wird, dass mit dem Aufbau eines Energiemanagementsystems begonnen wurde.

Firmen, die noch kurzfristig eine Erstattung beantragen wollen, empfehlen wir die beigefügte Anlage zu beachten. Bei einem Verbrauch von ca. 500.000 kwh entspricht die Erstattung ungefähr 7.000 €uro – je nach der Höhe der Rentenversicherungsbeiträge. Bei Strom-Verbräuchen unter 50.000 kwh lohnt eine Antragstellung hingegen nicht.