Neue Parkausweise für Bewohner 2014

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Jeder Bewohner, der seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Zonen hat und im Besitz eines Führerscheins der Klasse 3 oder des EU-Kartenführerscheins der Klasse B ist, erhält auf Antrag einen Bewohnerausweis für seinen jeweiligen Wohnbereich. Die Bewohnerparkausweise können wahlweise beim Bürgerbüro oder beim Ordnungsamt während der unten angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden. Bei der Antragstellung sind ein Personalausweis sowie ein Fahrzeugschein vorzulegen.

Für die Bewohner der Bewohnerparkbereiche:

  • Altstadt
  • Bensheimer Weg/ Heinrichstraße/ Hermannstraße/ Starkenburgweg 1-14/ Marienstraße/
  • Karl-Marx-Straße/ Karlstraße/ Graf-von-Galen-Straße/ Liebigstraße/
  • Walther-Rathenau-Straße (zwischen Ludwigstraße und Hagenstraße)
  • Graben 

können seit dem 18.11.2013 die neuen Parkausweise für das Jahr 2014 beantragt werden.

Jeder Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, der seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in einem der genannten Zonenhalteverbote hat, kann auf Antrag eine Parkkarte pro Gewerbe erhalten. Die Parkberechtigungen für Gewerbetreibende können unter Vorlage des Gewerbescheines nur beim Ordnungsamt beantragt werden.
Die Gebühr beträgt pro Bewohnerparkausweis/Parkkarte 30,00 €. Jede Änderung der Parkausweise kostet weiterhin 5,00 €. Bewohnerparkausweise bzw. Parkkarten sind jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Ausweise für das Jahr 2013 verlieren demnach ihre Gültigkeit ab dem 01.01.2014.

Ausnahmegenehmigungen für Ärzte (Kosten (50,00€), für Handwerker (Kosten 100,00 €) und für Soziale Dienste (Kosten 100,00 €) für das Kalenderjahr 2014 können ebenfalls beim Ordnungsamt beantragt werden. Daneben haben Handwerker die Möglichkeit, Handwerkerparkausweise, die für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar Gültigkeit haben, zu beantragen. Nähere Informationen hierzu erteilt beim Ordnungsamt der Kreisstadt Heppenheim Herr Trares.

Auskunft erteilen: Bürgerbüro: Telefon 06252 13-3012

Sprechzeiten

Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Samstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Fachbereich 3 / Ordnungsamt

Herr Trares, Telefon 06252 13-1215 – Sprechzeiten: Montag – Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung