Heidelberger Winterdienst ist auf Schnee und Eis vorbereitet

Schnee und Eis können kommen: Seit dem Start der „Winterdienst-Saison“ Mitte November 2013 sind die Fahrzeuge bei Schneefall einsatzbereit, die Salzsilos gefüllt und die Teams eingeteilt. Bis zu 140 Winterdienst-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter der städtischen Ämter stehen bereit, um die Straßen und Wege zu räumen. Ab vier Uhr morgens bis 22 Uhr wird dann gestreut und geräumt. Bis ein Uhr nachts und an den Wochenenden bis vier Uhr sorgt die Notdienst-Schicht für freie Straßen.

Salzvorräte ausreichend vorhanden

Die Stadt Heidelberg hat seit zwei Jahren ein zusätzliches Salzlager in der Abfallentsorgungsanlage in Wieblingen errichtet. Damit stehen dem Winterdienst insgesamt 2.200 Tonnen Streusalz zur Verfügung. Die Erfahrung zeigt, dass in jeder Wintersaison je nach Schneefall  zwischen 500 und 2.000 Tonnen Streusalz gebraucht werden. Damit stehen für den Winter 2013/2014 ausreichend Salzkapazitäten zur Verfügung. Über die sogenannte Salzausschreibung des Landes Baden-Württemberg kann zudem jederzeit Salz nachbestellt werden.

Die wichtigsten Straßen zuerst

Zunächst werden die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, die Zufahrten zu Krankenhäusern, Schulen und Gewerbegebieten sowie die wichtigsten Radwege geräumt und gestreut. Danach sind die verkehrsreichen Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen an der Reihe. Für alle anderen Straßen und Radwege besteht für die Stadt keine Streupflicht. Trotzdem werden diese Straßen und Radwege, soweit erforderlich, von Schnee und Eis befreit. Für die Gehwege sind die Anliegerinnen und Anlieger zuständig.

Pflichten der Anliegerinnen und Anlieger

  • Die öffentlichen Gehwege, Treppen und verkehrsberuhigte Bereiche müssen von den Anliegerinnen und Anliegern werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über bis 21 Uhr abends.
  • Der Schnee muss so an den Gehwegrand geschoben werden, dass Fußgänger ungehindert passieren können.
  • Ein Übergang über die Straße muss möglich sein.
  • Zum Schutz der Umwelt dürfen zum Bestreuen nur abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt verwendet werden.
  • Auftauende Mittel sind nicht gestattet. Nur in Steillagen oder am Hang darf ein Gemisch aus Salz und Splitt oder Sand mit maximal einem Drittel Salzanteil verwendet werden. Dort, wo Salz in den Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern geraten kann, ist ein solches Gemisch generell nicht erlaubt.

Der Heidelberger Winterdienst in Zahlen

  • Rund 500 Kilometer Straßen und Wege werden geräumt und gestreut.
  • Bei einem Volleinsatz sind etwa 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwegs.
  • 14 Fahrzeuge werden mit Schneepflug und Streugeräten für den Winterdienst ausgerüstet.
  • Für die Radwege stehen neun Kleinräumer bereit.