Weihnachtsfrieden bei der Stadtverwaltung

Die Ämter der Stadtverwaltung wurden angewiesen, in der Zeit vom 16. Dezember 2013 bis 3. Januar 2014 keine belastenden Verwaltungsakte zu erlassen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen und keine Mahnungen zuzustellen.

Ausgenommen ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. sind die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.