Landtag beschließt Nationalparkgesetz

Ein wichtiger Schritt zur Erhaltung der Natur im Schwarzwald: Landtag in Stuttgart beschließt Nationalparkgesetz

Die Landesregierung bringt den Naturschutz in Baden-Württemberg einen großen Schritt voran: Der Landtag hat das Gesetz für zur Errichtung eines Nationalparks Schwarzwald beschlossen. „Wir werden damit unserer Verantwortung für den Natur- und Artenschutz gerecht, die wir gerade auch als wirtschaftlich starke Industrieregion haben“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

In seiner Rede vor dem Stuttgarter Landtag wies Kretschmann darauf hin, dass man mit dem Nationalpark einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität leiste. Der Nationalpark sei der zentrale Baustein Baden-Württembergs zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesrepublik.

„Der Nationalpark stellt auf gerade einmal 0,7 Prozent unserer Waldfläche eine sinnvolle Ergänzung zu den ansonsten im Schwarzwald vorherrschenden naturnahen, forstwirtschaftlich genutzten Wäldern dar“, so Kretschmann. Letztere blieben auf dem weit überwiegenden Teil der Waldfläche erhalten. „Beides, Urwald und Nutzwald, hat seine Berechtigung“, so Kretschmann, „es gibt kein Entweder-Oder, sondern nur ein Sowohl-Als-Auch“.

Neben der Bedeutung für Naturschutz und Biodiversität wies Kretschmann auch auf das ökonomische Potenzial der Fläche hin. Gerade für eine Region wie den Nordschwarzwald, in der der Tourismus wichtiger Wirtschaftsfaktor und wesentlicher Arbeitgeber ist, sei ein bedeutender Mehrwert durch den Nationalpark zu erwarten. „Naturnaher Tourismus ist im Kommen“, so Kretschmann, „und von der internationalen Marke ‚Nationalpark Schwarzwald‘ wird die gesamte Region profitieren.“