Änderungen an den Parkscheinautomaten in 2014

Ab dem 1. Januar 2014 gilt in der Innenstadt eine einheitliche Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten von Montag bis Samstag von 9 bis 20 Uhr. Die Höhe der Parkgebühren bleibt unverändert.

Das betroffene Gebiet (Gebührenzone 1) umfasst die gesamte Innenstadt innerhalb des City-Ringes, den City-Ring selbst, den Schlossbereich und Hauptbahnhofbereich nördlich der Bahnanlagen, die westlichen Teile der Schwetzingerstadt und Oststadt einschließlich der folgenden Begrenzungsstraßen: Heinrich-von-Stephan-Straße, Heinrich-Lanz-Straße, Seckenheimer Straße zwischen Heinrich-Lanz-Straße und Werderstraße, Werderstraße, Kolpingstraße zwischen Werderstraße und Renzstraße, Renzstraße und Cahn-Garnier-Ufer.
 
Bisher musste in diesem Gebiet montags bis freitags von 9 Uhr bis 19 Uhr, und samstags von 9 bis 16 Uhr ein Parkticket gelöst werden. Der Gemeinderat hatte bereits am 19. Februar 2013 beschlossen, dass die Satzung über Parkgebühren geändert wird. Der neue Erhebungszeitraum wird somit den verlängerten Öffnungszeiten des Einzelhandels sowie den Einkaufsgewohnheiten im Gebiet der Innenstadt angepasst. Mit der Änderung möchte man Dauerparker vermeiden und eine bessere Erreichbarkeit für Kunden und Besucher gewährleisten.

Im restlichen Stadtgebiet (Gebührenzone 2) müssen Tickets weiterhin montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr, sowie an Samstagen von 9 bis 14 Uhr gelöst werden. In der Zone 1 werden wie bisher 0,50 Euro je angefangene 20 Minuten fällig, im übrigen Stadtgebiet (Zone 2) 0,25 Euro je angefangene 20 Minuten.