Gemeinderat beschließt neue Regeln für die Großflächenplakatierung

Weniger Großplakate an öffentlichen Straßen und in städtischen Grünanlagen: Für den Erhalt eines ansehnlichen Stadtbildes dämmt die Stadt Heidelberg jetzt das ausufernde Plakatieren ein.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. November 2013, die Neuordnung der Plakatierung im Stadtgebiet beschlossen – konkret geht es um die Standorte und die Gesamtzahl der Großflächenplakate.

Großflächenplakatierung

Das Konzept der Verwaltung sieht insgesamt 17 über das Stadtgebiet verteilte, jeweils beidseitig plakatierbare Standorte für Großflächenplakate in der Größe von rund 3,5 auf 2,5 Metern vor. Die Aufstellung ist im Vergleich zu früher zeitlich deutlich stärker begrenzt, so dass die Grünflächen häufiger frei von Großflächenplakaten sind. Die Plakate dürfen frühestens zwei Wochen vor und für die Dauer der Veranstaltung genutzt werden. Des Weiteren ist die Anzahl der Großplakate, mit denen pro Veranstaltung geworben werden darf, auf zehn begrenzt.

Die in Heidelberg stattfindenden Festivals der Festivalregion Rhein-Neckar haben bei der Nutzung Vorrang vor anderen Kulturveranstaltungen. Neben Plakaten zu Kulturveranstaltungen oder Verkaufsveranstaltungen zur Förderung des Einzelhandelsstandortes können mit der Neuregelung auch herausragende Veranstaltungen zu sozialen Themen und bis zu zwei Großveranstaltungen pro Kalenderjahr zu sonstigen Themen über temporäre Großflächen beworben werden. Zudem gibt es im Stadtgebiet weitere Standorte, an denen zeitlich begrenzt lediglich Wahlplakatierung zugelassen ist.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/gemeinderat, Sitzung des Gemeinderates am 21. November 2013.