Haltverbot in Hennebergstraße

Wegen Verzögerungen bei Durchfahrt der Feuerwehr

Auf der westlichen Seite der Hennebergstraße gibt es ein Haltverbot. Die entsprechende Beschilderung bringt das Tiefbauamt in den nächsten Tagen an.

Die Notwendigkeit des Haltverbots hatte kürzlich die so genannte Brandschau in der Oststadt ergeben. Dabei stellten Ordnungs- und Bürgeramt (OA) und Branddirektion fest, dass die Feuerwehr die Hennebergstraße wegen der auf beiden Seiten geparkten Fahrzeuge nur im Schritttempo und unter Einweisung durchfahren konnte. Die dadurch entstandene Verzögerung könnte im Ernstfall lebensbedrohlich sein. Dies habe nach Auskunft des OA das Haltverbot erforderlich gemacht. Denn das Parken vor dem eigenen Anwesen spiele gegenüber der Sicherheit der Bevölkerung und dem schnellstmöglichen Einsatz der Feuerwehr eine untergeordnete Rolle.

Das OA führt seit Jahren gemeinsam mit der Branddirektion in einzelnen Stadtteilen Brandschauen durch, bei denen die städtischen Dienststellen überprüfen, ob die Feuerwehr ohne zeitliche Verzögerung an ihren Einsatzort gelangen kann. Oftmals stellen parkende Fahrzeuge große Hindernisse dar, verhindern ein Durchkommen der Einsatzkräfte oder verzögern es erheblich. In solchen Fällen werden dann Maßnahmen nach dem Straßenverkehrsrecht erforderlich.