Neuer Schwerbehindertenausweis ab 01. Dezember 2013

Ab 1. Dezember wird in Baden-Württemberg der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Die alten Ausweise bleiben bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig. Eine Umtauschpflicht besteht nicht.

Wer seinen alten Ausweis umtauschen möchte, kann dies ab Montag, 2. Dezember, unter Vorlage eines farbigen Passbildes bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen in allen Städten und Gemeinden des Landkreises oder beim Amt für Versorgung und Rehabilitation, Wolfartsweierer Straße 5, 76131 Karlsruhe gebührenfrei beantragen. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, den Antrag auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-karlsruhe.de unter der Rubrik Bürgerservice > Ämter und Ansprechpartner > 32 Amt für Versorgung und Rehabilitation herunterzuladen. 

Die Kreisverwaltung rechnet mit einer hohen Zahl von Umtauschanträgen, weshalb die Ausstellung der neuen Ausweise mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Eine sofortige Aushändigung bei Vorsprache ist nicht möglich, der neue Ausweis wird nach Fertigstellung an den Antragsteller oder die Antragstellerin übersandt.